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Klaus Ernst
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Frage von Stefan R. •

Frage an Klaus Ernst von Stefan R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Ernst

Ich beziehe mich auf den Referentenentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 29.04.2020. Inwieweit sehen Sie hier durch die Ergänzungen, insbesondere von §§ 22 und 28, die Tatsache einer Einführung einer Impfpflicht erfüllt? Inwieweit ist durch die Einführung eines Immunitätsnachweises sicher gestellt, dass meine persönlichen Freiheitsrechte und mein Recht auf informelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben? Was habe ich als Bürger zu erwarten, sollte ich beide Dokumente (Impfnachweis oder Immunitätsnachweis) nicht vorlegen kann/möchte?
Ich bitte um eine qualifizierte Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen
S. R.

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Rausch,

momentan ist noch nicht absehbar, welche Verhaltensregeln in Kraft sind, wenn ein Impfstoff in Deutschland verfügbar ist. Eine Impfpflicht ist aus dem aktuellen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes allerdings nicht ableitbar. Zudem hat Gesundheitsminister Jens Spahn vom Immunitätsausweis auf Druck der LINKEN Abstand genommen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ernst