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Klaus Ernst
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Frage von Laura B. •

Frage an Klaus Ernst von Laura B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Ernst,

ich wende mich in größter Verzweiflung an Sie.
Mein Freund macht in Schweinfurt bei der Stadt eine Ausbildung als Landschaftsgärtner. Er verdient 500€ netto, davon hat er auch die Fahrt zur Berufschule und die Unterbringung dort zu zahlen( Fahrtkosten für hin und zurück:60€!!!Unterbringung 25€). Außerdem erhält er 150€ Kindergeld, da er 25 ist.
Momentan bewohnt er eine äußerst günstige 2-zi Wohnung, die er aber leider demnächst wg. Selbstnutzung des Vermieters räumen muss.
Mir kam der Gedanke, zur Agentur für Arbeit zu gehen, um dort BAB oder wenigstens Wohngeld zu beantragen. Dort bekam ich die Antwort: "Wenn Sie sich keine eigene Wohnung leisten können, dann ziehen Sie doch wieder zu Ihrer Mutter!"
So eine Unverschämtheit ist mir noch nie untergekommen - einem 25-Jährigen Mann zu sagen, er solle wieder daheim einziehen.
Jetzt meine Frage: Welche Möglichkeiten gibt es in der Bundesrepublik, trotz lt Arbeitsagentur "genug Einkommen", Förderungen zu bekommen, die jungen Menschen noch ermöglichen, eine Ausbildung zu machen und ein "normales" Leben zu führen?
Es kann nicht sein, dass mein Freund sich dazu genötigt fühlt, auch diese Ausbildung auf Grund mangelnder finanzieller Mittel abzubrechen und am Fließband zu arbeiten. Wir sind wirklich verzweifelt!!!!
Ich wäre für eine Antwort überaus dankbar!
Hochachtungsvoll
Laura Brandel

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Antwort von
BSW

Sehr geehrte Frau Brandel,

vielen Dank für Ihre Mail. Ich kann Ihre Verzweiflung sehr gut verstehen - als Gewerkschaftssekretär begegnen mir immer wieder Menschen, die mit ihrem Einkommen nicht auskommen. Finanzielle Fördermöglichkeiten für duale Auszubildende sind neben dem BAB und Wohngeld auch seit dem letzten Jahr unter bestimmten Voraussetzungen aufstockendes Hartz IV.

Bezüglich der genauen Konditionen und Einkommensgrenzen würde ich Ihnen jedoch unbedingt eine sozialrechtliche Beratung empfehlen - Falls Ihr Freund Gewerkschaftsmitglied ist, kann er die arbeits- und sozialrechtliche Beratung seiner Gewerkschaft nutzen. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wäre in diesem Falle für ihn die Ansprechpartnerin.

Mit freundlichen Grüßen,

Klaus Ernst

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