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Klaus Ernst
BSW
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Frage von Frank-Philipp W. •

Frage an Klaus Ernst von Frank-Philipp W. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Ernst,
danke für Ihren heutigen Beitrag in der BTD zu CETA.

Warum lehnen Sie allerdings die Schiedsgerichte und die dort einklagbaren Tatbestände nicht generell alleine schon aufgrund von unternehmerisches Risiko ab (durch was die Gewinne vs Arbeitnehmergehälter begründet wird) ? Welcher vergleichbare Vorteil hätte denn 1 Staat von solche einer Regelung ausser, dass Unternehmen davon profitieren zu Lasten der Steuerzahler?

MfG W.

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr W.,

es freut mich, dass Sie die Rede verfolgt haben.
Die ursprüngliche Idee von Investor-Staat-Schiedsgerichten war es, die Wirtschaft in Entwicklungsländern zu stärken, indem ausländische Investoren Schutz vor staatlichen Willkürmaßnahmen erhalten und damit zu Investitionen ermutigt werden, die sie andernfalls nicht getätigt hätten. Doch das System wurde mit der Zeit missbraucht. Unliebsame demokratische Entscheidungen, die die Unternehmensgewinne schmälern, wurden angegriffen. Auch ist es völlig absurd, solche Schiedsgerichte wie bei CETA zwischen Staaten mit einem funktionierenden Rechtssystem zu etablieren – da haben Sie völlig Recht. Wir kritisieren außerdem – und ebenso der Deutsche Richterbund –, dass die Investoren nicht entsprechend Pflichten übernehmen müssen, sondern einseitig mit mehr Rechten ausgestattet werden.

Herzliche Grüße
Klaus Ernst

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