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Klaus Ernst
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Frage von Tim S. •

Frage an Klaus Ernst von Tim S. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Ernst,

mein Name ist T. S. und ich bin selbständiger Ergotherapeut in Bergrheinfeld/Schweinfurt.
Unser größter Schwerpunkt in der Praxis ist die Behandlung und Förderung von Kindern mit Aufmerksamkeitsdefiziten. Wir bieten in unserer Einrichtung von Einzelförderung über Gruppenangebote auch Elterntrainingsmaßnahmen an.
Aus unserer Sicht müsste eine engere Zusammenarbeit zwischen den Schulen und uns möglich sein, um z.B. Aufmerksamkeittraining und Lernförderung effektiver zu gestalten. Auch der dann intensivere Austausch mit den Lehrern wäre für die Förderung der Kinder nur von Vorteil.

Nun mein Anliegen:
Ich bin von mehreren Grundschulen angesprochen worden, diese Gruppenangebote in der Schule durchzuführen. Auch der intensive Austausch mit den Lehrern war hier immer wieder Thema.
Als Ergotherapeut arbeite ich entweder auf Heilmittelverordnung vom Arzt oder ich biete einige Leistungen privat an.
Welche Möglichkeiten der rechtsicheren Zusammenarbeit zwischen unserer Einrichtung und Grundschulen ist möglich. Welche Finanzierungsoptionen könnte mann aus öffentlicher Hand in betracht ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Tim Sörgel

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Sehr geehrter Herr Sörgel,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da ich als Parteivorsitzender sehr viele Anfragen und Termine habe, bin ich leider erst ein paar Wochen später dazu gekommen, zu Ihrer Frage auf abgeordnetenwatch.de zu schreiben. Ich habe Ihre Frage entsprechend an unsere Gesundheitspolitiker weitergegeben mit der Bitte um Klärung. Diese haben mir dazu folgendes gesagt:

Der Arbeitskreis V der Bundestagsfraktion DIE LINKE "Gesundheit und Pflege" hatte u.a. ein Gespräch mit Vertretern des Gemeinsamen Bundesauschusses. Dieser ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland und bestimmt u.a. in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für deren Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden.

In diesem Gespräch wurde damals bestätigt, dass die Neufassung der „Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung/ Heilmittelrichtlinie“ in den letzten Zügen liegt. Jedenfalls sieht diese Neufassung im §11 vor, dass Leistungen der Heilmittelversorgung ausnahmsweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auch in Tageseinrichtungen erbracht werden dürfen, wenn diese ganztägig in einer auf deren Förderung ausgerichteten Einrichtung untergebracht sind. Da Sie in Ihrer Anfrage aber von Grundschulen sprechen und nicht von einer entsprechenden Sondereinrichtungen, wird diese Regelung für Ihre Anfrage nicht zutreffen.

Wir können uns daher höchstens vorstellen, dass auf Kommunal- oder auf Länderebene, wenn der Bedarf gesehen wird, solche Leistungen von den Schulen über eine Art Sonderprogramm angeboten werden und dann von den örtlichen Bildungsträgern finanziert werden müssten. Das hört sich dann in der Theorie sehr schön an, wird in der Wirklichkeit wohl kaum umgesetzt werden können, da die finanzielle Lage der Kommunen/Länder oft wenig Ressourcen für derartige Projekte vorsieht.

Für eine Abrechnung über die Krankenkassen bedarf es einer Verordnung. Kein Arzt wird kollektive Verordnungen für mehrere Schülerinnen und Schüler verschreiben. Für einzelne Schülerinnen und Schüler ist das möglich und dann hängt es davon ab, ob die Einrichtung als dem § 11 der neuen Heilmittelverordnung entspricht, in der die Heilmittelbehandlung erfolgen soll. Wichtig ist dann aber, dass die Voraussetzung erfüllt ist, dass es sich bei den angesprochenen Aufmerksamkeitstraining und Lernförderungsmaßnahmen um die Behandlung von besonders schweren und langfristigen funktionellen und strukturellen Schädigungen handeln müsste.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann.
Ich verbleibe trotzdem mit freundlichen Grüßen,

Klaus Ernst

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