MdEP Prof. Dr. Klaus Buchner
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Frage von Sepp S. •

Frage an Klaus Buchner von Sepp S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Buchner,

sollte die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin (= Exekutive) nicht auf
das Parlament (=Legislative) übertragen werden? Würden sie im Landtag einen Gesetzesvorschlag dazu einbringen?

Mit freundlichen Grüßen

Sepp Schmidt

MdEP Prof. Dr. Klaus Buchner
Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Schmidt,

meiner Meinung nach sollte die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin auf keinen Fall auf das Parlament ausgedehnt werden. Es ist ein wesentliches Merkmal der Demokratie, dass die drei "Säulen" Regierung (Exekutive), Parlament (Legislative) und Rechtsprechung wirklich unabhängig sind. Ihr Vorschlag würde eine Kontrolle der Regierung durch das Parlament sehr erschweren. Ist es nicht die wichtigste Aufgabe der Opposition, diese Kontrolle auszuführen?

Wie weit man kommt, wenn diese drei Säulen nicht sauber getrennt sind, sieht man an der EU. Dort hat die Kommission Aufgaben aus allen drei Bereichen, insbesondere ist sie die alleinige Exekutive, die vom Parlament praktisch nicht kontrolliert werden kann. Außerdem kann sie als einziges Organ Gesetzesvorschläge formulieren. Da inzwischen 80% aller neuen deutschen Gesetze nur eine Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht sind, muss man sagen: Wir haben keine Demokratie mehr.

Ihr Vorschlag würde bedeuten, vergleichbare Verhältnisse auch in Deutschland einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Buchner