Frage an Klaus Buchner von Margarete W. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Buchner,
wie verhält es sich mit dem Erziehungsgehalt wenn ich dazu noch einen Nebenjob ausübe, komme ich dennoch das volle Familiengehalt oder reduziert es sich durch meinen Verdienst im Nebenjob?
Und wie verträgt sich die schlechte Bezahlung des Elterngehalts mit Mindestlohn Forderungen. Wenn man Eltern nur mal eine Arbeitszeit von 12 Stunden zubilligt komme ich gerade mal auf einen Stundenlohn von 2,78 pro Stunde in einem Monat.
Mit freundlichen Gruß
Margarete
Sehr geehrte Frau Wallner,
die ödp setzt sich für ein Erziehungsgehalt ein, das für das erste Kind unter 7 Jahren die Hälfte des deutschen Durchschnittseinkommens beträgt. Bei mehr Kindern kommen gestaffelte Beträge hinzu; wird ein Kind älter als 7 Jahre, reduzieren sich die Beträge.
Bis zur bundesweiten Einführung dieses Erziehungsgehalts fordert die bayerische ödp ein Landes-Erziehungsgeld von monatlich 1 000.- Euro. Es ist sozialversicherungspflichtig und ersetzt viele weitere Sozialleistungen wie Hartz IV (aber z.B. nicht das Wohnungsgeld). Es wird unabhängig von etwaigen sonstigen Einkommen bezahlt. Ein gut bezahlter Job würde also höchstens bei den Abgaben auf das Landes-Erziehungsgeld etwas verändern.
Dieses Landes-Erziehungsgeld wird manchmal auch "Erziehungsgehalt" genannt, obwohl es kein Gehalt sein kann und will. Denn Sie haben Recht: Ein Gehalt für die Arbeit einer Mutter oder eines Vaters müsste eine ganz andere Größenordnung haben. Für uns ist die Forderung nach diesem Landes-Erziehungsgeld nur ein Zwischenschritt. Das bundesweite Erziehungsgehalt wird höher ausfallen und länger gezahlt. Aber auch das soll kein attraktives Gehalt in dem Sinn sein, dass es ein finanzieller Anreiz ist Kinder zu bekommen. Es soll aber denjenigen, die ohnehin Kinder wollen, die Verwirklichung dieses Wunsches erleichtern.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Buchner