Frage an Klaus Buchner von Günther Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Buchner,
diese EU-Wahlen sind die vorerst letzten ohne Prozenthürde.
Frage:
Wenn es künftig um das Überspringen der 5 %-Hürde im Bund oder den Ländern geht ... würden Sie ein Bündnis aus "kleinen" Parteien befürworten, wenn:
1.
alle BündnisPartner so bleiben können, wie sie es möchten (also keine Verschmelzung stattfindet, sondern "nur" Kooperation auf Basis gemeinsamer Grundwerte erforderlich ist),
2.
es einen juristisch einwandfreien Weg gibt, mit einer "gemeinsamen Liste" zur Wahl anzutreten (also GG, PartG, BWahlG u. ä. Vorschriften berücksichtigt werden)
3.
die reelle Chance besteht, mit mindestens einem/einer Abgeordneten im Parlament vertreten zu sein (je nach Zuspruch/Wahlerfolg auch mehr) ?
Mit freundlichen Grüßen
G. Z.
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Frage.
in den meisten Bundesländern sind Listenvereinigungen bei Landtagswahlen nicht zulässig. Nur in Sachsen-Anhalt ist dies erlaubt. Dort kandidierte bei den Landtagswahlen 2006 eine Liste unter dem Namen „Gerechtigkeit-Umwelt-Tierschutz“, die – mit mir als Spitzenkandidaten – aus der ÖDP, aus „Die Grauen-Graue Panther“ sowie aus der Partei „Mensch Umwelt Tierschutz“ bestand und 0,81 Prozent der Zweitstimmen erreichte.
Bei Bundestagswahlen sind Listenvereinigungen ebenfalls nicht zulässig. Nur einzelne Parteien dürfen Landeslisten aufstellen. In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts heißt es:
„Ein Wahlgesetz, das es Parteien ermöglicht, ihre Landeslisten zu verbinden, um als bloße Zählgemeinschaft die 5 v. H.-Klausel zu überwinden (Listenverbindung), gewichtet – anders als eine Regelung, die es Parteien erlaubt, eine gemeinsame Liste aufzustellen Listenvereinigung) –, den Erfolg von Wählerstimmen ohne zwingenden Grund ungleich und verstößt daher gegen den Grundsatz der Wahl- und Chancengleichheit.“
Mit freundlichen Grüßen
MdEP Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP)