Frage an Klaus Buchner von Rafaela A. bezüglich Wirtschaft
Am 5.November stimmte der EU-Handelsausschuss für JEFTA, den Handelspakt zwischen EU und Japan. Die Vorlage wird im Dezember dem ganzen EU-Parlament zur Abstimmung vorgelegt.
JEFTA soll als s. g. EU-only-Abkommen OHNE Beteiligung nationaler Parlamente verabschiedet werden und für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich sein. JEFTA verstößt in mehrfacher Hinsicht sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen EU-Recht und Völkerrecht.
Informieren können Sie sich bei:
https://blog.campact.de/wp-content/uploads/2018/10/Zusammenfassung-Studie-JEFTA.pdf.
We ist Ihre Meinung zu JEFTA und den anderen Freihandelsabkommen , die durch anonyme Schiedsgerichte die Macht der Politiker aushebeln?
Freundliche Grüße
Rafaela Allgöwer
Sehr geehrte Frau A.,
Vielen Dank für Ihre Frage.
Die Arbeit zu den Freihandelsabkommen ist einer der Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Abgeordneter des Europäischen Parlaments und meiner Mitgliedschaft als Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Internationalen Handel. Ich bin nicht gegen Freihandel an sich, solange die Demokratie gewahrt, Umwelt- und Verbraucherrechte respektiert und die Interessen der Länder des globalen Südens nicht missachtet werden. Bei den Freihandelsabkommen, die in den vergangenen Jahren ausgearbeitet wurden, wurde gegen diese Grundsätze jedoch erheblich verstoßen. So wurden die afrikanischen Länder bei jenen Verträgen, die sie mit der EU abgeschlossen haben, massiv unter Druck gesetzt, um ihre lokalen Märkte für europäische Produkte zu öffnen. Die lokalen Produzenten können aber meistens nicht mit den subventionierten Produkten aus der EU konkurrieren und verlieren ihre Existenzgrundlage. Auch dass die EU-Fangflotten durch die Freihandelsabkommen die Möglichkeit bekommen, die Gewässer – vor allem vor Westafrika – leerzufischen, verschlimmert die Versorgungslage der lokalen Bevölkerung und ist eine wesentliche Fluchtursache.
Durch Abkommen mit westlichen Industriesaaten (TTIP, CETA, JEFTA) können die Länder der EU gezwungen werden, staatliche und kommunale Dienstleistungen zu privatisieren. Überdies steigt die Gefahr, dass massiv klimaschädliche Produkte wie amerikanisches Schieferöl oder kanadisches Öl aus Teersanden nach Europa importiert werden. Außerdem ist das europäische Vorsorgeprinzip bedroht, nachdem Produkte nur dann in Umlauf kommen dürfen, wenn ihre Unbedenklichkeit nachgewiesen ist. Weder in TTIP noch in CETA ist das Vorsorgeprinzip verankert.
Im JEFTA-Abkommen werden z. B. wichtige Themen wie illegale Holzexporte, Walfang und auch bindende Vereinbarungen zum Pariser Klimaabkommen nicht erwähnt. Außerdem ist – wie auch in CETA – die sogenannte „regulatorische Kooperation“ zwischen den Vertragspartnern festgeschrieben. Diese Klausel gefährdet unter anderem europäische Sozialstandards, da Arbeitnehmergesetze für den Handel ‚schädlich’ sein und per intransparentem Schiedsgerichtsverfahren ausgesetzt werden könnten.
Zwar hat die EU-Kommission die alleinige Befugnis, was die Handelspolitik anbelangt, aber bei jenen Bestandteilen, die nationales Recht betreffen, müssen die Mitgliedstaaten eingebunden werden. Nun hat sich jedoch die Praxis eingebürgert, fertig verhandelte Freihandelsabkommen „vorläufig“ anzuwenden. Das heißt, dass jene Teile des Vertrags vorläufig angewendet werden dürfen, die eindeutig in EU-Kompetenz fallen. Aus demokratiepolitischen, aber auch verfassungsrechtlichen Gründen ist dieses Vorgehen inakzeptabel. Denn damit wird dem Ratifizierungsprozess in den Parlamenten vorgegriffen. Falls es in nationalen Parlamenten oder im EU-Parlament zu einer Ablehnung kommt, sind durch die vorherige „vorläufige Anwendung“ bereits Fakten geschaffen worden.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Klaus Buchner
Mitglied des Europäischen Parlaments für die Ökologisch-Demokratische Partei