Frage an Klaus Buchner von Gerdi S. bezüglich Familie
Was gedenkt die ÖDP zu tun, um die Ungleich-Behandllung der älteren u. jüngeren Mütter bei der Rente zu egallisieren? Eine Mutter, die ihre Kinder nach 1992 geboren hat, bekommt ca. 75€ pro Kind anerkannt, dabei haben diese jüngeren Mütter oft nur noch 1 Kind bekommen und konnten länger in die Rentenkasse einzahlen, da sie das Kind "abgeben konnten" in einer Kita oder bei der Tagesmutter. 1981-91 gab es solche bequemen Sachen nicht für Kinder unter 4. ...
Ich bin Jg.48, habe nach 12 Jahren als bayer. Hauptschul-Lehrerin 1981 noch geheiratet mit 32 und bekam 3 wunderbare Kinder,... aber alle VOR 1992. Da ich nicht von Bayern versetzt wurde an den Bodensee, mußte ich beim 3. Kind kündigen u. zahlte seit 1994 monatlich freiwillig 90€ ein, 20 Jahre lang. So bekomme ich nun 550€ Rente... würde man mir die Erziehung meiner 3 Kinder (alle Hochschulstudium mit 1,..) als Arbeit anrechnen, bekäme ich 240€ mehr Rente. Wie kann man diese Ungerechtigkeit beheben? Wir waren die letzten deutschen Frauen, die noch gern 2-3 Kinder bekamen. Meine 3 sind "Rentenretter" für viele Kinderlosen, für die Traurigen und auch all diejenigen, die die Arbeit und Unsicherheit mit Kindern scheuen.
Sehr geehrte Frau Spengler,
was Sie beschreiben, ist ein schreiendes Unrecht, das alle älteren Mütter und Väter trifft, die für die Erziehung ihrer Kinder jahrelang auf ihren Beruf verzichtet haben. Besonders empörend war das auch bei den "Trümmerfrauen", die zusätzlich zur Kindererziehung noch viel Zeit für den Wiederaufbau geopfert haben, ohne dass sie einen Cent dafür in ihrer Rente bekommen haben. Solange die ÖDP noch nicht im Bundestag vertreten ist, können wir nur ständig auf diese Missstände hinweisen und ihre Beseitigung fordern.
Wie Sie sicher wissen, hat die ÖDP für die Entlohnung der Kindererziehung ein völlig anderes Konzept. Denn auch die jetzige Aufstockung der Rente gleicht bei weitem nicht aus, auf was man verzichten muss, wenn man seine Kinder in den ersten Jahren selbst erziehen will. Das ist ein eklatanter Bruch unseres Grundgesetzes (Art. 6, Abs. 2 und 4). Es ist nicht einzusehen, dass man für die Betreuung fremder Kinder Geld bekommt, aber nicht für die der eigenen, obwohl der Nutzen der Gesellschaft bei beiden gleich ist. Deshalb fordert die ÖDP ein Erziehungsgehalt, das wenigstens einen kleinen Ausgleich für die geleistete Arbeit bieten soll. Dieses Gehalt soll versteuert und mit Sozialabgaben belegt werden, so dass später die Wiedereingliederung in das Berufsleben erleichtert wird und außerdem Rentenansprüche entstehen. Das alles darf natürlich nicht so viel werden, dass Kinder wegen des Erziehungsgehalts geboren werden, so wie das früher einmal in Frankreich der Fall war. Denn solche Kinder wären bedauernswert.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Buchner