Frage an Klaus Buchner von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Buchner,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 23.3. zum Thema Kirchensteuernachzahlungen.
Zu Ihren Fragen:
Der 2. Vorsitzende - Tel.: 02364 7699 - eines von Christen gegründeten Vereins wird Ihnen Folgendes bestätigen:
Insbesondere aufgrund der Situation in der DDR ist es heute in vielen Fällen unmöglich, Kirchenaustritte nachzuweisen. Das nutzen die Berliner Kirchen aus. Deshalb bezeichnet ein Anwalt die Kirchensteuernachforderungen als SKRUPELLOSES GESCHÄFTSGEBAREN.
Aufgrund der Staatskirchenverträge arbeiten die
Kirchen und die Länder bei der Kirchensteuererhebung zusammen. Deshalb sind die Landesregierungen mitverantwortlich. Was passiert, wenn jetzt andere Kirchen Gefallen an den Berliner Methoden finden?
Hier wird ein weiteres Problem deutlich:
Kinder werden ohne ihre Zustimmungt getauft. Wenn sie später aus der Kirche austreten wollen, müssen sie in vielen Bundesländern(auch in Sachsen-Anhalt?) Kirchenaustrittsgebühren(in NRW 30 Euro!) entrichten.
Ist es mit den Menschenrechten und dem Grundgesetz vereinbar, wenn das Recht auf Weltanschauungsfreiheit von einer Geldleistung abhängig gemacht wird?
Vielen Dank im voraus.
Freundliche Grüße
Gerhard Reth