Frage an Klaus Buchner von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Buchner,
das folgende Thema betrifft vorrangig Ostdeutsche:
Kirchensteuernachzahlungen für Jahre(!) nach dem
Kirchenaustritt.
Bitte lesen Sie:
www.kirchensteuern.de,
Kirchen und Geld,
Spezial Rasterfahndung.
Durch den Staatskirchenvertrag - Zusammenarbeit mit den Kirchen - wird das Land mitverantwortlich, wenn es auch in Sachsen-Anhalt die oben erwähnten Fälle gibt.
In Staatskirchenverträgen gibt es keine Regelungen
zur Kündigung und zur Laufzeit. Was halten Sie davon?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
über die von Ihnen angesprochenen Fälle habe ich keine weiteren Informationen. Deshalb bitte ich Sie, mir über die Begebenheiten, die Sie persönlich kennen, die Eckdaten mitzuteilen. Wenn sich die Vorgänge wie beschrieben abgespielt haben, ist das natürlich empörend. Auf jedem Fall sollte man jedoch beide Seiten hören. Erst dann kann ich mir ein Urteil bilden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Buchner