MdEP Prof. Dr. Klaus Buchner
Klaus Buchner
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Frage von Dr. Xaver H. •

Frage an Klaus Buchner von Dr. Xaver H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Buchner,

im EU-Vertrag und ihren Zusatzprotokollen ist, im Gegensatz zu unserem Grundgesetz, die Todesstrafe nicht völlig abgeschafft und eröffnet den einzelnen Mitgliedsländern sogar die Möglichkeit, diese einzuführen, ohne aus der EU austreten zu müssen. Ich halte das für äusserst bedenklich und einen Rückschritt. Was gedenkt ihre Partei dagegen zu tun? Und sie persönlich?

näheres unter
http://www.radio-utopie.de/2008/02/24/eu-vertrag-todesstrafe-in-europa-nun-doch-abgeschafft-schoen-waers

Mit freundlichen Grüssen,

Dr. med. Xaver Heberle

MdEP Prof. Dr. Klaus Buchner
Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Dr. Heberle,

leider haben Sie Recht: Die Europäische Menschenrechtskonvention mit den von der EU anerkannten Protokollen (das 12. Protokoll wird nicht anerkannt) lässt in bestimmten Fällen die Todesstrafe zu. Das ist besonders kritisch, weil sich dies auf Kriege und Kriegsgefahr bezieht, und die "Verteidigungs"politik im Vertrag von Lissabon vollständig auf die EU übertragen werden soll. Die EU anerkennt auch die UNO-Menschenrechtskonvention nicht. So erlaubt die Europäische Menschenrechtskonvention in Art. 2 nicht nur die Todesstrafe in bestimmten Fällen, sondern auch ausdrücklich "Tötungen" zur Niederschlagung von Aufruhr und Aufständen.

Die ödp und auch ich persönlich versuchen mit allen uns zur Verfügung stehenden gewaltfreien Mitteln, diesen Vertrag zu verhindern und beziehen uns dabei auf Art. 20 des deutschen Grundgesetzes. Unsere Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist der erste Schritt, der hoffentlich schon zum Erfolg führt. Außerdem können wir uns natürlich auf die Mitarbeit unserer Freunde in der ID-Fraktion des EU-Parlaments verlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Buchner