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Kerstin Lauterbach
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Kerstin Lauterbach von Wilfried M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr gehrte Frau Lauterbach,

ich schreibe Sie als die Vorsitzende des Petitionsausschusses an.
Bei der Sachbearbeitung unserer Vereins- Petition (Ihr Az: Petition 06/02462/2 "Datenübermittlung vom Amtsgericht an das Jugendamt", Drs 6/17271, Link1) fallen mir zunächst u.a. zwei Sätze auf:
1.) "Um in Erfüllung dieser Aufgabe eine fundierte Stellungnahme abgeben zu können, wird es allgemein für zulässig erachtet, dass das Gericht dem Jugendamt Abschriften der Schriftsätze und der weiteren erforderlichen Dokumente (Sachverständigengutachten und Stellungnahmen des Verfahrensbeistandes) zur Verfügung stellt."
2.) "Hiernach widerspricht die Forderung des Petenten, jedwede Unterlagenübermittlung an die Jugendämter zu unterbinden, dem geltenden Verfahrensrecht."
Mich interessiert zunächst
- zu "1.", wer weiß, was "allgemein für zulässig erachtet" wird?
- ebenfalls zu "1.": Woher nehmen Sie das Wissen darüber, was tatsächlich mit Blick auf die gesetzliche Schweigepflicht zulässig IST.
- zu "2.", auf welches Verfahrensrecht bzw. welches Gesetz (und ggf. welche datenschutzrechtliche BEFUGNISNORMEN) sich eine Richterin - nach Ihrer Überzeugung- konkret berufen könnte, der das UNBEFUGTE bzw. gem. § 203 Abs. 2 S. 1 StGB STRAFBARE Ausreichen von allerlei Daten / Gerüchte enthaltenden Briefen von Anwälten und Verfahrensbeiständen oder / und gar von Gutachtern (Psychologen oder/ und Psychiater) vorgeworfen würde.
Hatten Sie einmal mit Ihrem Genossen -und erfahrenen Familienrechtsanwalt- BARTL gesprochen(2)?
Ich bitte freundlichst um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. M.

Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D,
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender)
1) S. 54 ff hier:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=17271&dok_art=Drs&leg_per=6
2) schweigt seit 2017 auf unsere Fragen zu §162FamFG: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/klaus-bartl/question/2017-11-27/294800

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Antwort ausstehend von Kerstin Lauterbach
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