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Kerstin Lauterbach
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Frage von Robert M. •

Frage an Kerstin Lauterbach von Robert M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Lauterbach,
immer wieder sind die Themen "Politikverdrossenheit" und "direkte Demokratie" im Gespräch, wie stehen Sie nun zu den Möglichkeiten "direkter" Mitbestimmung, also was halten sie zum Beispiel von Volksentscheiden?
mfG Robert Melzer

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Robert Melzer,

schon bei der Ausarbeitung der sächsischen Verfassung in der 1. Wahlperiode setzte sich die damalige Fraktion Linke Liste/PDS dafür ein, dass Bürger/innen die Möglichkeit erhalten, an politischer Willensbildung und Gesetzgebung mitzuwirken. Wir haben dafür gekämpft, dass die Sächsische Verfassung durch Volksentscheid in Kraft gesetzt wird nicht allein durch den Landtag – leider vergeblich.

In den vergangenen Wahlperioden haben wir zahlreiche Gesetzesinitiativen gestartet, um die Sächsische Verfassung sowie das Gesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid zu ändern, um für die Bürger/innen die Möglichkeit der Teilnahme an der Gesetzgebung durch Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid zu verbessern und zu erleichtern.

Wir fordern
- dass Bürger/innen die Möglichkeit erhalten, den Landtag mittels VA zu bewegen, sich auch mit dem Sachverhalten der politischen Willensbildung außerhalb der Gesetzgebung zu befassen,
- das Quorum für VB auf 250.000 Unterschriften herab zu setzen,
- dass, neben freien Unterschriftensammlungen auch Listen in Gemeindeverwaltungen ausgelegt werden dürfen,
- das die Frist zur Behandlung eines VA im Landtag von sechs auf drei Monate verkürzt wird und
- die VA im Landtag und in den Ausschüssen öffentlich beraten werden, wobei Vertreter der Antragsteller Anwesenheits- und Rederecht erhalten.

Die Berechtigung unserer Forderung zur deutlichen Herabsetzung des Quorums beim VB ergibt sich aus der Sächsischen Verfassung selbst. Artikel 3 Abs. 2 garantiert die Gleichberechtigung der Volksgesetzgebung mit der Gesetzgebung des sächsischen Landtages. Der Landtag darf die die Hürden nicht zu hoch ansetzen und damit einen VE unmöglich machen. 2005 hatten CDU und SPD im Koalitionsvertrag versprochen, eine Senkung des Quorums zu prüfen – geschehen ist nichts.

Die Fraktion DIE LINKE hat bisher alle VA und VB in Sachsen aktiv unterstützt und wird auch künftig vor allem für die Herabsetzung des Quorums beim VB streiten. Über das Unterschriftenquorum beim VA sollten wir neu nachdenken, da für die VA „Kurze Wege für kurze Beine“ und „Courage zeigen“ keine 40.000 Unterschriften gesammelt werden konnten.

Für weitere oder ergänzende Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur
Verfügung und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Lauterbach