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Kerstin Kühn
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Frage von Werner S. •

Frage an Kerstin Kühn von Werner S. bezüglich Umwelt

Welche Position vertreten Sie hinsichtlich des Ausstiegs aus der Braunkohle?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr S.,

Vielen Dank für Ihre Frage. Ich vertrete in dieser Frage die Aussagen des Wahlprogrammes meiner Partei. Wir wollen einen zügigen und sozial abgefederten Ausstieg aus der Kohlestromversorgung. Der EU-Emissionshandel hat hier versagt. Drei Milliarden überschüssige CO2-Zertifikate haben das Emissionshandelssystem untergraben, sie müssen stillgelegt werden. Die Bundesregierung muss sich im Zusammenhang mit den Neufestlegungen der EU-Klimaschutz- und -Energieziele für 2030 für eine Minderung der Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 um 60 Prozent einsetzen, für einen Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch von 45 Prozent und eine Minderung des Primärenergieverbrauchs gegenüber dem Jahr 2000 um 40 Prozent.

- DIE LINKE fordert ein nationales Kohleausstiegsgesetz mit folgenden Eckpunkten: Der schrittweise Kohleausstieg beginnt 2018. Spätestens 2035 muss der letzte Kohlemeiler vom Netz gehen. Bestandteil des Gesetzes ist ein Verbot für den Neubau von Kohlekraftwerken sowie für den Neuaufschluss und die Erweiterung von Braunkohletagebauen. Der Strukturwandel in den Tagebauregionen darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten erfolgen – daher fordert DIE LINKE einen Strukturwandelfonds in Höhe von jährlich 250 Millionen Euro für die soziale Absicherung der im Bergbau Arbeitenden und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze.
- Bis der notwendige Ausstieg aus der Kohle erreicht ist, müssen die gravierenden Folgen des Abbaus von Braunkohle begrenzt werden. DIE LINKE tritt für eine Reform des Bundesberggesetzes ein. Bisher haben Konzerninteressen und Rohstoffgewinnung dort Vorrang vor den Interessen der Umwelt und der Bevölkerung. Stattdessen müssen umfassende statt eingeschränkte Planfeststellungsverfahren eingeführt werden. Sie sollen ermöglichen, dass in den Abwägungen und Planungsermessen neben der Umweltverträglichkeit auch die Erforderlichkeit der Vorhaben geprüft wird. Beteiligungs-, Informations- und Klagerechte von Bürgerinnen und Bürgern müssen garantiert werden.

Mit freundlichen Grüße
Kerstin Kühn