Frage an Kerstin Griese von Werner H. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Griese
Stimmt das wirklich, das die 10,-€ Kindergelderhöhung ab 1.1.09, bei den Harz IV-Kindersätzen mit angerechnet werden soll, also das diese Kinder üerhaupt keine Erhöhung erhalten? Immer mehr Kinder müssen sich ihre warme Mahlzeit von der Tafel holen und die beiden grossen Volksparteien begünstigen nur die Kinder der Reichen. Ist das etwa Sozial und verstösst das nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, also ist es Verfassungswidrig? Übrigens die 100€ Schulgeld jedes Jahr haben die Sozialhilfeempfänger schon früher erhalten, dann wurde es mit Harz IV abgeschafft und nun als Allmosen wieder gezahlt. Sollte nicht endlich mal wieder Politik fürs Volk und besonders für die Bedürftigten gemacht werden und nicht nur für die Großbanken und Großkonzerne?
Mit freundlichen Grüssen W. Homann
Sehr geehrter Herr Homann,
Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II (Alg II) beziehen, erhalten ein Kindergeld (Sozialgeld) in Höhe von 211 Euro, Jugendliche sogar 281 Euro. Dieses Kindergeld wird jährlich jeweils zur Jahresmitte angepasst, zuletzt um 1,1 Prozent. Für den 1. Juli 2009 wird mit einer Erhöhung um 2,75 Prozent gerechnet. Der Grund dafür liegt darin, dass sich die Alg-II-Bemessung an der jährlichen Rentensteigerung orientiert.
Am 1. Januar 2009 wird das Kindergeld erhöht, das bislang lediglich 154 Euro beträgt – und zwar auf 164 Euro (bzw. 170 Euro für das dritte Kind). Dieser Kindergeldsatz wurde zuletzt im Jahr 2002 erhöht.
Mehr als zehn Euro Steigerung gibt es nur für die zirka elf Prozent aller Kinder, deren gutverdienende Eltern kein Kindergeld bekommen, sondern in den Genuss des Steuerfreibetrags kommen. Dies zu ändern, ist leider am Veto der CDU/CSU gescheitert, die dabei zudem auf ein einschlägiges Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verweist. Die Ungleichbehandlung von Kindern ist also mitnichten verfassungswidrig. Bislang hat es das Bundesverfassungsgericht immer für ausreichend befunden, wenn das Existenzminimum eines Kindes nicht besteuert wird, auf ein entsprechendes Kindergeld besteht das Verfassungsgericht hingegen nicht.
Richtig ist Ihre Anmerkung, dass die Sozialhilfe sehr viele Einmalzahlungen kannte. Wer jetzt statt Sozialhilfe Arbeitslosengeld II bezieht, erhält statt diesen Einmalzahlungen einen erhöhten Regelsatz. Ziel dieser Regelung ist es, dass dem Arbeitslosen mehr eigene finanzielle Verantwortung eingeräumt wird und er selbstständig auch Geldbeträge für größere Ausgaben ansparen kann. Ich habe zwar manchmal Skepsis, ob diese Umschichtung von Einmalzahlungen auf den Regelsatz die richtige Entscheidung war – insbesondere wenn Kinder in den betroffenen Familien leben. Deswegen habe ich schon seit längerer Zeit gefordert, dass bei den Ausgaben für Kinder wieder mehr auf Einmalzahlungen gesetzt wird. Die jährlichen 100-Euro-Schulbedarfspakete sind deshalb ein Fortschritt, die die SPD in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner hat durchsetzen können. Ein Almosen sind meines Erachtens weder die Sozialhilfe noch das Arbeitslosengeld II. Denn es ist keine mildtätige Spende, sondern ein Rechtsanspruch.
Noch ein Wort zu den Großbanken: Ich weiß, dass dieses Thema oftmals schwierig zu vermitteln ist. Wenn es zu einem Zusammenbruch des Kreditsystems käme – und das wäre die unweigerliche Folge einer größeren Bankenpleite – würde darunter die gesamte Wirtschaft leiden und es gäbe massive Einschnitte am Arbeitsmarkt. Das ist der Grund, warum der Staat viele Milliarden als Bürgschaften bereithält.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese