Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Pascal H. •

Frage an Kerstin Griese von Pascal H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Griese,

der Kölner Stadtanzeiger meldete am 04.09.08, daß der Progressionsvorbehalt für den Sockelbetrag des Elterngeldes nicht gestrichen wird. In Sachsen war der Sockelbetrag nicht für den Progressionsvorbehalt angerechnet worden, mit der Begründung für Empfänger, die im Bemessungszeitraum nicht erwerbstätig waren, sei das Elterngeld keine Lohnersatzleistung und falle daher nicht unter den Progressionsvorbehalt.

http://www.ksta.de/html/artikel/1220479263635.shtml

Wir sind mit drei Kindern zwischen 3,5 und 2x1,5 Jahren in die Progressionsfalle getappt und sind gelinde gesagt schockiert sowohl über die Höhe der Rückbelastung (ca. 1-1,5 erhaltene monatliche Elterngeldzahlungen) als auch über den politischen Umgang mit uns Familien.

Eine Ersatzleistung setzt meiner Meinung nach einen Wert voraus, der ersetzt werden soll - meine Frau ist seit 2005 in Elternzeit und verfügt entsprechend über kein eigenes Einkommen.

Nähere Informationen zu unserer familiären und finanziellen Situation liefere ich gerne auf Anfrage.

Welche Hebel wird man noch in Bewegung setzen müssen, damit dieser Murks von Elterngeldgesetz korrigiert wird?

Mit freundlichem Gruß

Pascal Hoven

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hoven,

in der Zeit, in der Sie als Vater im Rahmen der Partnermonate Elterngeld beziehen, ist es auch in Ihrem Fall eine Lohnersatzleistung. Das Elterngeld wird insgesamt zum größten Teil tatsächlich als Lohnersatzleistung ausgezahlt, da ein Großteil der Väter und Mütter vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren.

Dies ist der Grund dafür, dass das Elterngeld steuerlich so behandelt wird, wie dies auch mit dem Arbeitslosengeld, dem Krankengeld, dem Mutterschaftsgeld geschieht: es ist zwar steuer- und abgabenfrei, unterliegt aber der Steuerprogression. Dadurch wird erreicht, dass der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.

Ich gebe zu: diese steuersystematischen Überlegungen sind sehr kompliziert und werden meines Erachtens auch nicht in jedem Einzelfall der individuellen Situation gerecht. Es tut mir jedoch leid, ihnen keine positivere Auskunft geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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