Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von eberhard g. •

Frage an Kerstin Griese von eberhard g. bezüglich Familie

Betrifft: zeitgemäßer Zivildienst / pädagogisches Arbeiten von Zivildienstleistenden

Sehr geehrte Frau Griese,

halten Sie es für zeitgemäß, dass Zivldienstleistende nicht pädagogisch arbeiten dürfen, FSJ-Praktikanten (die Alternative zum Zivildienst) durchaus pädagogisch arbeiten sollen, ja sogar kaum etwas anderes machen sollen ?
Zunächst: Ich bin für die Wehrpflicht und damit auch für die Verpflichtung für ein "Jahr für die Gesellschaft" -gleich ob in der Bundeswehr, beim Zivildienst oder als Freiwilliges soziales Jahr FSJ.
Allerdings sollte dieses "Jahr für die Gesellschaft" nicht Frauen diskriminieren, und auch keine Männer, die nicht mit Tauglichkeit 1 oder 2 gemustert werden, sondern auch für Frauen und für Gemusterte mit 3 und 4 nach ihren Möglichkeiten gelten. Dies nur zur Diskriminierung.

Zum Dienst selbst: Wenn aber für den gleichen Personenkreis völlig unterschiediche Maßstäbe gelten, ist das doch absurd; warum dürfen Zivildienstleistende nicht auch einmal pädagogisch arbeiten, also zum Beispiel eine Gruppe oder einen Kurs in einem Jugendzentrum oder in einem Seniorenzentrum durchführen, wenn FSJ-Praktikanten dies sehr wohl dürfen uns sollen ?

Wie stehen Sie dazu und wie steht Frau von der Leyen dazu ?
Danke
MfG
Gruber

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gruber,

ich erkenne durchaus einen deutlichen Unterschied zwischen dem neunmonatigen Zivildienst, der eine Verpflichtung ist, und dem Freiwilligen Sozialen Jahr. Meine persönliche Überzeugung ist es, dass wir die Freiwilligendienste erheblich ausbauen sollten. Ziel sollte sein, dass jedem Jugendlichen zum Ende seiner Schulzeit ein solcher Dienst angeboten wird. Leider ist dies bislang nicht der Fall. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für einen Freiwilligendienst übersteigt die Zahl der Plätze bei weitem.

Sie schreiben richtigerweise, dass Zivildienstleistende ohne eine pädagogische oder sozialpädagogische Fachausbildung keine pädagogischen Aufgaben übernehmen dürfen. Allerdings hat sich diese Regelung längst relativiert. Zivildienstleistende dürfen durchaus in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt sein und beispielsweise pflegerische Tätigkeiten übernehmen, wenn sie mit behinderten Kindern arbeiten. Da hier die Übergänge zu einer erzieherischen Arbeit fließend sind, gibt es folglich viele Möglichkeiten für anspruchsvolle Tätigkeiten.

Wenn Sie die Meinung der Bundesfamilienministerin zu diesem Thema erfahren möchten, empfehle ich Ihnen, mit dem Ministerium – http://bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Service/kontakt.html – Kontakt aufzunehmen. Dann bekommen Sie eine Antwort aus erster Hand.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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