Frage an Kerstin Griese von Wolfgang A. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Griese,
Scheidungskinder leiden oft unnötig, weil Väter keinen Barunterhalt zahlen können. Sie werden wie Ledige besteuert, müssen aber wie ein Familienvater für die Kinder Unterhalt und auch die Besuchskosten des Kindes beim Vater zahlen. Somit bleibt ihnen oft kaum Geld für das eigene Leben. Daß Väter sich dann verzweifelt aus der Verantwortung stehlen, keinen Unterhalt mehr zahlen und den Kontakt zu ihren Kindern abbrechen, ist traurige Realität, die oft der Staat durch das nicht ausreichende Anerkennen der Unterhalts- und Betreuungskosten zu verantworten hat.
Ich habe 10 Jahre 135% der Düsseldorfer Tabelle für meine 2 Kinder gezahlt und hatte hohe Betreuungskosten. Die Kosten aus der Wahrnehmung des Umgangsrechts werden steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, obwohl:
Der Kontakt zu meinen Kindern nicht nur mein Recht, sondern nach Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes auch die mir „zuvörderst obliegende Pflicht“ ist. Diese Pflicht zum Umgang ist auch in § 1684,I BGB festgeschrieben. Insofern sind die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zwangsläufig.
Sie sind zudem auch außergewöhnlich im Sinne des § 33 EStG, da die Bevölkerungsmehrheit derartige Aufwendungen nicht zu tragen hat.
Diesbezüglich ist noch immer das Musterverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit Aktenzeichen 2 BvR 1849/04 (Alt: AR 797/93 aus dem Jahr 1993) anhängig.
Auch gibt es das Urteil des BFH (VII R 51/03) welches sinngemäß besagt, dass Unterhaltspflichtige nach derzeitiger Rechtslage steuerlich zu hoch belastet sind.
Wie in Deutschland unterhaltspflichtige Väter benachteiligt werden, ist traurig. Ich wünsche mir, dass die Betreuungskosten, wenn man seinen Kindern ein guter Vater sein will, ebenso wie die Unterhaltskosten steuerlich voll anerkannt werden. Seit 1993 steht die höchstrichterliche Entscheidung aus.
Ich bitte um Ihre Meinung und darum, gemeinsam im Bundestag politisch zum Wohle der Kinder aktiv zu werden.
Sehr geehrter Herr Adamek,
zu anstehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesfinanzhofes kann ich Ihnen als Abgeordnete keine verbindliche Auskunft geben. Nach der momentanen Rechtslage gibt es zwar die Möglichkeit, Unterhaltskosten steuerlich geltend zu machen, dieses ist in der Höhe jedoch begrenzt.
Ihren Appell, dass sich die Politik zum Wohle der Kinder engagieren soll, kann ich uneingeschränkt unterstützen. Die SPD diskutiert zurzeit intensiv, wie wir die Familienförderung zielgenauer im Interesse der Kinder umgestalten können. Bei dieser Diskussion spielt auch eine veränderte steuerliche Förderung und die Reform des Ehegattensplittings eine große Rolle.
Auch das Familienministerium prüft momentan, wie die in 145 Einzelmaßnahmen aufgesplitterte Familienförderung gebündelt werden kann. Ich rechne damit, dass wir noch im ersten Halbjahr konkrete Reformvorschläge diskutieren werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese