Frage an Kerstin Griese von Günter M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Kerstin Griese,
sie sind die Vorsitzende von dem Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Dieser setzt sich für folgende Belange ein.
Beschreibung der Tätigkeit Unterausschüsse
Dieser Ausschuss setzt sich mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Familien, Senioren, Frauen und Jugendliche auseinander. Dazu gehören z. B. Kinderbetreuung, Kinder- und Jugendprojekte für Demokratie und Toleranz, Altenpflege und die Beteiligung älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben, die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Auch Gesetzentwürfe der EU zu seinem Aufgabenbereich werden im Ausschuss bearbeitet.
Warum gibt es einen Auschuß von Gewalt gegen Frauen und keinen über Gewalt gegen Männer und keinen über Gewalt gegen Kinder ?
Laut Aussage der Regensburger Polizei sind 20% der Täter bei häuslicher Gewalt weiblich, die Dunkelziffer ist noch höher. Denn die wenigsten Väter zeigen die Kindesmutter an.
und warum unliegt das Amt für Jugend und Familie keiner Fachaufsicht ?
Für die TRENNUNGSELTERN-Initiative
Günter Mühlbauer
Sehr geehrter Herr Mühlbauer,
die Aufzählung der Aufgaben meines Ausschusses ist nur beispielhaft und nicht vollzählig. Gewalt gegen Männer - genauso wie gegen Frauen - ist natürlich auch Thema in den Diskussionen. Primär ist dies aber eine Aufgabe des Innen- und der Rechtsausschusses, wo die entsprechenden Gesetze federführend behandelt werden. Gewalt gegen Kinder spielt in meinem Ausschuss eine sehr große Rolle. In den letzten Wochen haben wir intensiv - auch in Anhörungen - über den Kinderschutz diskutiert. Leider ist sich die Große Koalition nicht einig geworden, mit welchen konkreten Maßnahmen die bestehende Gesetzeslage tatsächlich im Sinne der Kinder verbessert werden könne. Daran ist letztlich das völlig unzureichende Maßnahmenbündel, das vom Familienministerium vorgelegt wurde, gescheitert.
Die Diskussion darüber, wie Kinder besser vor Gewalt geschützt werden können, wird uns deswegen auch in der nächsten Legislaturperiode beschäftigen. Grundsätzlich haben wir eine praktikable Rechtslage, bei der es leider in der Ausführung nicht immer optimal läuft.
Die SPD wird in dem im September neu gewählten Bundestag ein umfassendes Kinderschutzgesetz vorlegen, das seinem Namen gerecht wird. Wir wollen mehr und besseren und vor allem qualifizierten Kinderschutz. Wir müssen uns viel mehr konzentrieren auf präventive Maßnahmen, auf die Vernetzung von Gesundheitsmaßnahmen mit der Kinder- und Jugendhilfe und der Schule. Wie werden die vor Ort gemachten Fortschritte genau beobachten, um den Schutzauftrag der Jugendämter konkret zu verbessern.
Angelegenheiten der Jugendhilfe liegen laut Grundgesetz im Aufgabenbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Deshalb kann es keine staatliche Fachaufsicht geben, sondern allein eine Rechtsaufsicht.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese