Frage an Kerstin Andreae von Hansjörg P. bezüglich Recht
Wie stehen Sie zum neuen §7 Luftsicherheitsgesetz? Zur Information (ich gehe nicht davon aus, dass Sie dieses Gesetz im Detail kennen): Jeder der im Sicherheitsbereich eines Flughafens arbeitet, sowie Piloten und Privatpiloten müssen einmal jährlich eine Sicherheitsüberprüfung beantragen. Diese Prüfung muss vom Betroffenen selbst beantragt (und bezahlt) werden, da polizeiliche, geheimdienstliche und andere Erkenntnisse zusammengetragen werden, was die zuständige Behörde (die Regierungspräsidien) verfassungsrechtlich von sich aus nicht darf. Verweigert z.B. ein Privatpilot diese Prüfung wird ihm die Fluglizenz entzogen.
Sehr geehrter Herr Pfister,
vielen Dank für Ihre Frage.
Nach den Anschlägen des 11. September 2001 wurde weltweit über neue Maßnahmen für mehr Luftsicherheit diskutiert. Das deutsche Luftsicherheitsgesetz setzt u.a. die EU-Verordnung für mehr Sicherheit in der Zivilluftfahrt um, die auch Zuverlässigkeitsüberprüfungen vorsieht. Der Luftzwischenfall in Frankfurt und der absichtliche Absturz vor dem Reichstag in Berlin haben deutlich gemacht, dass auch Kleinflugzeuge ein Bedrohungs- und Gefährdungspotential darstellen können.
Die Innenministerkonferenz ist im Mai 2003 zu dem Ergebnis gekommen, dass der Luftverkehr gegenüber anderen Verkehrsträgern einer besonderen Gefährdung unterliegt. Durch die Nutzung eines Kleinflugzeuges als Tatwaffe können massive Schäden angerichtet werden, wenn diese z. B. mit Sprengstoff beladen werden.
Der Staat hat die Verantwortung, die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen. Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung halten wir für erforderlich. Wir teilen aber Ihre Auffassung, dass die Regelungen im Luftsicherheitsgesetz zu bürokratisch sind. In den Verhandlungen hatten wir uns dafür eingesetzt, die Zuverlässigkeitsüberprüfung wie in der EU-Verordnung erlaubt, lediglich alle 5 Jahre zu wiederholen. Eine jährliche Überprüfung ist übertrieben und für die Betroffenen mit nicht verhältnismäßigen Kosten verbunden.
Wir werden uns hier erneut für erträgliche und vermittelbare Regelungen einsetzen.
Piloten sind nicht die einzigen Betroffenen. Zuverlässigkeitsüberprüfungen gab es bereits vor Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes für Personen, die in beruflichem Zusammenhang regelmäßig in den sicherheitsrelevanten Bereichen der Verkehrsflughäfen tätig waren, z.B. Personal der Flughafenbetreiber und Luftfahrtunternehmen, sowie die Mitarbeiter der Flugsicherung, die einen Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs haben, müssen sich einer regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Auch Hobbypiloten haben Zutritt zu relevanten Sicherheitsbereichen und sind deshalb in die Überprüfung einzubeziehen.
Auch wir sehen, dass Zuverlässigkeitsprüfungen kein Allheilmittel gegen Bedrohungen sind, aber auf sie zu verzichten wäre leichtfertig. Natürlich ist es bedauerlich, dass sich viele rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger, die sich nie etwas zuschulden haben kommen lassen, diesem Verfahren unterziehen müssen. Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus hat zu einer Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen geführt. Wir setzen uns dafür ein, dass das, was erforderlich ist, verhältnismäßig angewandt wird. Die Bürgerinnen und Bürger bitten wir um Verständnis und Unterstützung.
Herzliche Grüße
Ihre Kerstin Andreae, MdB