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Kerstin Andreae
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Günther H. •

Frage an Kerstin Andreae von Günther H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Andreae,

ich bin seit 1971 privat krankenversichert.Nachdem ich 1987 heiratete musste auch meine Frau priv.versichert werden.
1990 wurde unsere Tochter geboren,die auch priv.versichert wurde.
Auf Grund des Kindes und keinerlei Verwandtschaft in der Nähe hat meine Frau nicht gearbeitet sondern unser kind aufgezogen.
Unsere Tochter macht jetzt eine Ausbildung in der Uniklinik Freiburg und ist dadurch gesetzlich versichert.
Wie bezahlen jetzt mtl. 1105,46 Beitrag bei einem SB von 660,00 jhrl.
Seit 2002 ist die mtl. Versich.Prämie für mich um 58 %,für meine Frau um 70 % auf insgesamt 1105,46 einschl. Pflegeversich. gestiegen.
Bei einer mtl. Rente von aktuell 1884,45 und mtl. 221,00 Betriebsrente frage ich mich ab wann ich zahlungsunfähig werde,da ich jhrl.mit rund 10 % Erhöhung der Krankenversich. rechnen muss.
Nachdem es in unserem Bekanntenkreis,vor allem auch bei ehemal. Beamten, diese Fälle häufiger gibt,ist hier der Gesetzgeber gefordert einzugreifen.
Meines Erachtens kann hier nur eine generelle Umstellung unseres eh maroden Krankenversicherungs-Systems abhelfen,indem eine Grundsicherung für alle geschaffen wird und sich der einzelne über zusätzliche Bausteine zusatzversichern kann.
Ich sehe Ihrer Antwort mit Interesse entgegen und verbleibe
mit vielen Grüssen
G.Habiger

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Habiger,

vielen Dank für Ihre Anregung, eine Grundsicherung für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Wir Grünen sind der Auffassung, dass das deutsche System mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung ein Auslaufmodell ist. Die Trennung in eine Bevölkerungsmehrheit, die einkommensabhängige Beiträge zahlen muss und eine Minderheit, die nicht versicherungspflichtig ist bzw. nur ihr eigenes Gesundheitsrisiko absichert, ist sozial ungerecht und behindert den Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen. Wir wollen deshalb eine Bürgerversicherung einführen, die für alle gilt, also auch für gut Verdienende, Selbstständige, Beamten und Abgeordnete. Sie als privat Versicherter werden dann ebenso in die Bürgerversicherung aufgenommen. Ihre zusätzlichen Leistungsansprüche, die Sie über die private Krankenversicherung erworben haben, bleiben erhalten und werden über Zusatzversicherungen gewährleistet. In die Bürgerversicherung werden alle Einkunftsarten, also auch Kapitalvermögen und Mieteinkünfte, einbezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze bleibt bestehen. Die Bürgerversicherung sorgt nicht nur für soziale Gerechtigkeit, sondern auch für eine nachhaltige Finanzierung der Kranken. Sie löst die Krankenversicherung aus ihrer einseitigen Anbindung an die Einkommen aus abhängiger Beschäftigung und zieht mit Gewinn- und Vermögenseinkommen auch andere Einkommensarten heran, deren Anteil am Sozialprodukt wächst. Durch die Einbeziehung der gesamten Bevölkerung, die Verbreiterung der Beitragsbemessungsgrundlage und das Ehegattensplitting kann der durchschnittliche Versicherungsbeitrag gesenkt werden. Zudem ist die Bürgerversicherung familienfreundlich, da sie die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern erhält und nicht erwerbstätige Ehegatten bzw. Lebenspartnern, die Kinder erziehen oder Pflegeleistungen erbringen, von Beiträgen freistellt. Das Solidarprinzip in der Gesetzlichen Krankenversicherung kann durch die Bürgerversicherung nachhaltig gestärkt werden. Die Bürgerversicherung ist ein Zukunftsmodell der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Nun noch zu Ihrem konkreten Fall:

Sie könnten bei Ihrer Krankenversicherung nachfragen, ob Sie in einen Standardtarif wechseln können. Dieser wurde mit der Gesundheitsreform 2000 von der grünen Gesundheitsministerin Andrea Fischer für PKV-Versicherte geschaffen, denen die Versicherung im Alter zu teuer wurde. Der Standardtarif umfasst das Leistungsniveau der GKV und darf nicht mehr als der GKV-Höchstbetrag kosten. Zum 01.01.2009 wird der Standardtarif in den neu geschaffenen Basistarif überführt. Die Antragsteller brauchen sich - anders als sonst in der PKV - keiner Gesundheitsprüfung unterziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Andreae