Frage an Kerstin Andreae von ulrich w. bezüglich Finanzen
Neben Ihren Abgeordneteneinnahmen haben Sie noch andere?
Welche? Beraten Sie irgendeinen Verband, Konzern, Firma?
Sehr geehrte Frau Wessinger,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich meiner Nebentätigkeiten, die ich gerne beantworte.
Nach meinem politischen Verständnis haben die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Transparenz der Einnahmen ihrer Mandatsträger, vor allem sollten sie wissen, ob Abgeordnete zusätzliche Einkünfte erhalte, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben, jeder Abgeordnete erhält eine Abgeordnetenentschädigung ("Diät") in Höhe von derzeit monatlich 7.339 € brutto. Diese Entschädigung ist steuerpflichtig und muss nach dem Einkommensteuerrecht versteuert werden. Einmalige Zuwendungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein dreizehntes "Monatsgehalt" werden nicht gezahlt.
Neben meiner Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag übe ich keine Nebentätigkeiten aus und beziehe auch keinerlei weitere Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und Pensionen.
Zum Ausgleich für mandatsbedingt entstehende Kosten, z.B. Zweitwohnung in Berlin, Unterhaltung meines Wahlkreisbüros in Freiburg, mandatsbedingte Fahrten im Wahlkreis, erhalte ich eine Kostenpauschale von derzeit 3.782 € monatlich. Höhere Ausgaben werden nicht erstattet und können auch nicht steuerlich abgesetzt werden.Diese Kostenpauschale ist ausreichend, aber auch erforderlich, um davon die nötigen mandatsbedingten Ausgaben zu bestreiten.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage ausreichend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Andreae MdB