Frage an Kerstin Andreae von Annelene de la M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Andreae,
Ihre Argumentation, weniger Kinder, längere Lebenszeit höre ich immer wieder sind der Grund dieser nicht mehr zu verhindernden Massnahme (Rente mit 67).
Ich frage mich nur, bei derzeit mehr als 3 Mio leicht fallender Arbeitslosenzahl, hätte es für mehr Kinder Ihrer Meinung nach auch Arbeitsplätze gegeben? Arbeitsplätze, die es erlauben Beiträge in die Sozialkassen zu zahlen?
Jeder zusätzlich in den 70/80 er Jahren geborenen Mensch wäre aus heutiger Sicht ein zusätzlicher Arbeitsloser.
Die sozialen Systeme wären doch nur höher belastet worden.
Mit freundlichem Gruß
Annelene de la Motte
Sehr geehrte Frau de la Motte,
meine Argumentation für die Rente mit 67 bezog sich auf die demographischen Begebenheiten. Die gesetzliche Rentenversicherung ist in den letzten Jahren nachhaltig reformiert worden. Jetzt gilt es, auf die längeren Rentenlaufzeiten der Rentnerinnen und Rentner zu reagieren, auch um eine Stabilisierung der Beitragssätze und des Rentenniveaus zu erreichen. Bis zum Jahr 2030 wird die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern und Frauen um weitere drei Jahre steigen. Die bisherige Regelaltersgrenze von 65 Jahren gilt aber bereits seit neunzig Jahren und wurde bisher nicht an die längere Lebenserwartung und die ausgedehnte Rentenbezugsdauer angepasst.
Wir Grünen bemühen uns um einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Generationen. Wir gehen deshalb davon aus, dass nur eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit dazu beitragen kann, die nachkommende Generation der Jüngeren nicht über Gebühr zu belasten. Dies setzt allerdings eine bessere Erwerbsbeteiligung von älteren Beschäftigten voraus.
Wir haben die Bundesregierung in einem Antrag (Drucksache 16/3812) aufgefordert:
· ein Konzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die Erwerbsintegration von Älteren schrittweise verbessert wird, so dass ältere Beschäftigte, die gesundheitlich dazu in der Lage sind, bis 2029 tatsächlich bis 67 Jahre arbeiten können,
· dazu in den Rentenversicherungsberichten ab 2008 alle zwei Jahre über die Erwerbstätigenquote von Beschäftigten ab dem 55. Lebensjahr zu berichten, eine Bewertung über den Stand der Zielerreichung vorzunehmen und ggf. weitergehende Maßnahmen vorzuschlagen,
· gemeinsam mit der Wirtschaft alles dafür zu tun, um zukünftig eine deutlich verbesserte Erwerbsbeteiligung von älteren Beschäftigten zu erreichen,
· die Rahmenbedingungen für lebenslanges Lernen in Deutschland zu verbessern, um die Weiterbildungsbeteiligung älterer Beschäftigter und damit auch die Erwerbsintegration zu erhöhen,
· die gemeinsamen Anstrengungen vor allem auf ältere Beschäftigte mit geringer Qualifikation und unterbrochenen Erwerbsverläufen zu konzentrieren.
Wer aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen einer Behinderung nicht bis zum Rentenalter arbeiten kann, muss weiterhin die Möglichkeit erhalten vorzeitig in Rente gehen zu können. Die Regelaltersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente darf nach unseren Vorstellungen nicht angehoben werden.
Rentenpolitik benötigt Vertrauensschutz. Dieses Vertrauen kann aber nur dann entstehen, wenn klare Vorstellungen über den Weg dahin entwickelt und konsequent umgesetzt werden. Die Menschen müssen sich bei ihrer Lebensplanung auf existentielle Situationen einstellen können, damit sie planen und handeln können.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Andreae MdB