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Kerstin Andreae
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Frage von Jochen S. •

Frage an Kerstin Andreae von Jochen S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Andreae,

als Hypothekenkredit-Kunde habe ich untenstehende konkrete Fragen zu dem Themenkomplex „Zwangsvollstreckung trotz Kreditbedienung bei eingetragenen Grundschulden“.

Zunächst bitte ich Sie, falls nicht bekannt, sich die absolut existenzgefährdende Problemlage in folgendem Artikel des ARD-Wirtschaftsmagazins Plusminus zu vergegenwärtigen:
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag...43bucfl8~cm.asp

Zusammengefasst ist es nach gegenwärtiger Rechtslage offenbar so, dass bei einem Verkauf der Grundschuld durch den Finanzierer z.B. an einen Hedgefonds, dieser trotz ordentlicher Bedienung des Kredites in die Zwangsvollstreckung über die komplette Grundschuldsumme (auch wenn diese bereits weitestgehend abbezahlt sein sollte) gehen kann. Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Dies kann erfolgen ohne weiteres Rechtsverfahren, wenn der Vertrag die banküblich verwendete Kreditklausel „Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen“ enthält. Diese Kreditklausel ist auch in meinem Vertrag enthalten.

Da eine Veräußerung der Grundschuld ohne meine Zustimmung erfolgen kann, sehe ich hier ein existenzgefärdenes Risiko für mich als Kreditnehmer.

Hierzu meine Fragen:

1) Welche konkreten Maßnahmen haben Sie persönlich innerhalb der Fraktion ergriffen bzw. planen Sie kurzfristig , um durch Änderung dieser gefährlichen Rechtssituation die zahlreichen Grundeigentümer mit Grundschulden in Ihrem Wahlkreis zu schützen?

2) Welche gesetzgeberischen Aktivitäten zum Schutz der Grundeigentümer hat die Fraktion bzw. der Bundestag unternommen bzw. wird diese kurzfristig unternehmen?

Mit freundlichem Gruß,
J. Schaper (Freiburg)

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schaper,

mit der Problematik der verkauften Immobilienkredite beschäftigen wir uns bereits seit einiger Zeit.
Dabei ist das Problem vielschichtig. Einerseits gibt es ein berechtigtes Interesse von Banken, zumindest notleidende Kredite auszulagern. Dadurch entlasten Banken ihre Bilanzen und können neue Kredite zu günstigen Konditionen vergeben. Andererseits muss natürlich gesichert sein, dass neue Inhaber der Kreditforderungen keine Missbrauchsmöglichkeiten haben. Dies gilt erst recht bei Kreditnehmern, wie Sie es sind, die ihre Kredite stets ordnungsgemäß bedient haben. Neben der Frage des Datenschutzes und Informationspflichten gegenüber den Kreditnehmern ist insbesondere der Schutz der Betroffenen in der Zwangsvollstreckung vor dem Hintergrund der Geschäftsgebaren der Finanzinvestoren zu überdenken.
Insbesondere durch die Berichterstattung von Plusminus in der ARD ist auf das Problem hingewiesen worden, dass die Grundschuld, die typischerweise zur Besicherung von Immobilienkrediten dient, losgelöst von der zugrunde liegenden Darlehensforderung verwertbar ist.

Der Sicherungsvertrag zwischen Bank und Kreditnehmer, der eine vorzeitige Verwertung üblicherweise verhindert, gilt nicht im Verhältnis zwischen Investor und Kreditnehmer. Wenn man über eine Schließung dieser Gesetzeslücke diskutiert, muss man allerdings bedenken, dass die Grundschuld ursprünglich als Pendant zur Hypothek umlauffähiger ausgestaltet wurde. Eine Gesetzesänderung würde also dazu führen, dass die Grundschuld in gewisser Weise der Hypothek angeglichen wird. Solche formalistischen Einwände dürfen natürlich kein Hinderungsgrund sein, wenn es um den Schutz der bürgerlichen Existenz einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern geht. Daher haben wir ähnliche Vorschläge in unserem Antrag formuliert, den wir am 13. Juni 2007 in den Bundestag eingebracht haben. Darin weisen wir darauf hin, dass die starke Besicherung in den Händen an kurzfristiger Rendite orientierter Investoren beschränkt werden muss. Die Einräumung einer Grundschuld in Verbindung mit der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ist ein Rechtsgeschäft, das von derart persönlichem Vertrauen gekennzeichnet ist, dass es nicht einseitig durch die berechtigte Bank veräußerbar sein kann. Unseren Antrag finden Sie im Internet unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/055/1605595.pdf .

Gegenwärtig scheint sich die Bundesregierung durch den politischen Druck dahin zu bewegen, in einem so genannten Risikobegrenzungsgesetz auf die Problematik zu reagieren. Das Gesetz wird erstmalig am 13. Dezember 2007 im Bundestag beraten. Wir werden uns im Verlauf der parlamentarischen Debatte dafür einsetzen, dass die Missbrauchs- möglichkeiten verhindert werden und der Kreditnehmerschutz angemessen ausgestaltet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Andreae MdB