Frage an Kerstin Andreae von Gertrud M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Andreae,
in dem unter der Adresse https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/widerspruchsloesung-ist-de-facto-bereits-gesetz/ abrufbaren Artikel steht:
Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Eiltempo durchgebrachte Gesetz fordert schon jetzt: Wenn nicht bekannt ist, dass Patientinnen und Patienten mit Hirnschädigung eine Organspende ausdrücklich abgelehnt haben, sollen die Kliniken alles tun, um eine Organspende zu ermöglichen. In der Praxis entspricht dieses Vorgehen einem Verfahren, wie es in Ländern mit Widerspruchslösung praktiziert wird.
Transparency Deutschland sieht bei den am 1. April auf deutschen Intensivstationen angelaufenen Maßnahmen die Gefahr schwerwiegender Interessenkonflikte.
Meine Frage an Sie ist, ob dies so stimmt oder haben Sie eine andere Interpretation zu diesem Gesetz?
Haben Sie für dieses Gesetz gestimmt?
Wie kann ein Patient widersprechen?
Ich finde es einigermaßen skandalös, daß die Mainstreammedien nicht über diesen Sachverhalt berichten.
Mit freundlichen Grüßen
G. M.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerade bei dem Thema Organspende ist es mir wichtig, mir vor der Entscheidung ein breites Bild zu machen.
Die Organspende ist ein gleichermaßen wichtiges und kompliziertes Thema. Einerseits warten viele Menschen händeringend auf ein Organ; andererseits ist das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen ein hohes Gut. In diesem Spannungsfeld gilt es gut durchdachte Entscheidungen zu treffen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen dieses Thema ernsthaft und ausführlich erörtere. Solch ethisch-moralische Grundsatzfragen werden im Bundestag ausführlich debattiert – sei es bei der Sterbehilfe, bei Bluttests auf Trisomie oder eben bei der Organspende. Dabei gibt es in der Regel fraktionsübergreifende Gruppenanträge. Die Debatte zur Widerspruchslösung steht uns noch bevor, deswegen kann ich Ihnen heute auch noch nicht mitteilen, wie mein Stimmverhalten dann aussehen wird.
Mit der von Ihnen angesprochenen und kürzlich vom Bundestag beschlossenen Stärkung der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern und weiteren Strukturverbesserungen, denen alle Fraktionen im Bundestag (außer der AfD) zugestimmt haben, wurde die Grundlage für die Erhöhung der Organspenderate gelegt. Das Strukturgesetz hat keinesfalls eine Widerspruchsregelung durch die Hintertür eingeführt. Für eine Organentnahme muss eine Zustimmung vorliegen. Richtig ist aber, dass die Krankenhäuser organisatorische Maßnahmen für eine mögliche Organentnahme frühzeitig einläuten sollen, denn sonst gehen die Organe möglicherweise verloren.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Andreae