Frage an Kerstin Andreae von Thomas R. bezüglich Gesundheit
Wie stehen Sie zur Kostenerstattung im Gesundheitswesen?
Sind Sie für Kontrolle der Krankenkassen durch den Bundesrechnungshof?
Wie wollen Sie die wohnortnahe Facharztversorgung in Deutschland auch in Zukunft sichern?
Sehr geehrter Herr Rossbach,
Versicherte, die die Abrechnung nach dem Kostenerstattungssystem wünschen, sollen diese wählen können. Allerdings würde ich eine vollständige Ablösung des Sachleistungsprinzips durch das Kostenerstattungsprinzip für falsch halten. Viele chronisch kranke und einkommensschwache Personen würden mit der Vorfinanzierung von Gesundheitsleistungen finanziell überfordert und auch von notwendigen Behandlungen abgehalten. Im Übrigen würden sich für die Ärzteschaft die Inkasso-Probleme potenzieren, die sich heute bisweilen beim Einzug von Praxisgebühren stellen.
Zu den wenigen Regelungen der jüngst verabschiedeten Gesundheitsreform, die wir für richtig halten, gehört die Ausweitung der Kontrollbefugnisse des Bundesrechnungshofs auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Krankenkassen. Damit kann der unsachgemäßen Verwendung von Steuergeldern und Beitragseinnahmen hoffentlich ein Riegel vorgeschoben werden.
Wir müssen die Pluralität unterschiedlicher fachärztlicher Versorgungsformen erhalten und weiterentwickeln. So wird im Zuge des demografischen Wandels und der weiteren Verringerung der Liegezeiten in den Krankenhäusern der Bedarf an niedergelassenen Fachärzten eher zu- als abnehmen. Gleichzeitig wird aber auch die Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten auch über Fach- und Sektorengrenzen hinweg einen höheren Stellenwert bekommen. Kooperationsverträge zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern, aber auch kooperative Versorgungsformen, wie z. B. medizinische Versorgungszentren, werden häufiger werden. Die notwendigen Rahmenbedingungen dafür haben wir bereits mit der Gesundheitsreform 2004 geschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Andreae MdB