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Kerstin Andreae
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Frage von Ruben F. •

Frage an Kerstin Andreae von Ruben F.

Sehr geehrte Frau Andrae,
Haben Sie zur Frage des Frackings schon Stellung genommen?
Wenn ja, wie? Wenn nicht, wann gedenken Sie es zu tun?
Mir wird Ihre Stellungnahme helfen auch mein Wahlverhalten zu bestimmen.

Danke für eine baldige Antwort
Viele Grüße
Ruben Frankenstein

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Frankenstein,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Engagement gegen Fracking.

In unserer grünen Bundestagsfraktion lehnen alle Abgeordneten den Einsatz der Fracking-Methode zur Erdöl- und Erdgasgewinnung ab. Dies teilen wir über alle uns verfügbaren Kanäle mit. Entsprechend haben wir uns bisher und werden wir uns weiterhin in unseren parlamentarischen Möglichkeiten verhalten. So haben wir in der grünen Bundestagsfraktion Anfang Juli 2014 den Beschluss "Kein Gas durch Fracking" ( http://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/fraktion/beschluesse/Beschluss_Kein_Gas_durch_Fracking.pdf ) gefasst. Des Weiteren setzen wir uns für die Energiewende und den Klimaschutz ein. Nur so kann es gelingen, die fossilen Rohstoffe nicht bis zum letzten Tropfen, mit zerstörerischen Methoden, aus der Erde zu pressen. Mit Anträgen, Anhörungen, Briefen und Gutachten treiben wir deshalb die Bundesregierung vor uns her, damit sie beim Thema Fracking Farbe bekennen muss und mit ihrem Etikettenschwindel nicht durchkommt.

Am 19. Dezember 2014 wurden die Pläne von Bundesumweltministerin Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Gabriel zur Regulierung von Fracking bekannt. Was sich seit Monaten andeutet, wird jetzt zur Gewissheit: Die Bundesregierung folgt im Wesentlichen den Wünschen der Gaskonzerne. Dass die Bundesumweltministerin Hendricks angesichts dessen von einem Fracking-Verbot spricht, ist der peinliche Versuch eines Etikettenschwindels.

Die Entwürfe von Hendricks und Gabriel sind noch löchriger als das Eckpunktepapier der SPD-Minister von Juli 2014. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Fracking auf einem Großteil der Landesfläche ermöglicht wird, sogar in den EU-Natura 2000 Gebieten. Es ist völlig unverständlich, warum Schwarz-Rot diese Risikotechnologie in Deutschland überhaupt anwenden will. Union und SPD setzen sich damit über die breite Ablehnung von Fracking in der Bevölkerung hinweg.

Für die Energiewende brauchen wir kein Fracking, denn es verlängert lediglich das fossile Zeitalter. Das geplante Fracking-Gesetz eröffnet dagegen neue Möglichkeiten, noch die letzten Reste von klimaschädlichen fossilen Brennstoffen umweltschädlich aus dem Boden zu pressen. Damit untergräbt die Regierung ihr eigenes Versprechen, dem Schutz von Gesundheit, Klima und Trinkwasser höchste Priorität einzuräumen.

Denn was jetzt vorliegt, ist nichts anderes als ein Fracking-Erlaubnisgesetz:

* Fracking zur Gewinnung von Tight-Gas (Gas aus Sandstein) wird ausdrücklich erlaubt.

* Forschungsbohrungen mit Fracking-Einsatz in Schiefer- und Kohleflözgesteinen werden erlaubt.

* Die Erlaubnis für kommerzielles Fracking in Schiefer- und Kohleflözgesteinen wird bereits ab 2018 in Aussicht gestellt.

* Die Bewertung der Gefährlichkeit von Fracking wird an eine Expertenkommission ausgelagert. Damit schiebt die Bundesregierung ihre Verantwortung einfach ab, statt sich klar zum Fracking zu positionieren. Da die Expertenkommission nach Mehrheitsprinzip entscheiden soll, besteht die Gefahr, dass diejenigen, die Fracking eher kritisch sehen, einfach überstimmt werden.

* Der Einsatz schwach wassergefährdender Frac-Fluide (beim Fracking eingesetzte Flüssigkeiten) wird erlaubt.

* Die Gebiete, in denen Fracking verboten werden soll, reichen nicht, um Gefahren für Mensch, Natur und Trinkwasser durch Fracking auszuschließen.

Das Bundesumweltministerium bestätigt, dass Fracking keinen relevanten Beitrag zum Klimaschutz und auch nicht zur Reduktion der Importabhängigkeit der Energieversorgung leisten kann. Dass Fracking nun trotzdem erlaubt werden soll, lässt nur einen Schluss zu: Die Bundesregierung ist vor den Interessen der Erdgasindustrie eingeknickt.

Der Gesetzentwurf liegt nun dem Bundestag vor, nachdem er die erste Runde im Bundesrat gedreht hatte. Die grünen Umweltministerien, die im zuständigen Umweltausschuss unabhängig von ihrem Koalitionspartner (Ressortprinzip) agieren können, haben dem kompletten Frackingverbot eine Mehrheit verschafft. Dies war ein Antrag aus den Ländern Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Leider hat dieser Antrag im Plenum des Bundesrates keine Mehrheit gefunden. Neben diesem weitreichendsten Antrag haben die grünen Umweltminister eine ganze Reihe von weiteren Anträgen eingebracht, um das Fracking deutlicher einzuschränken. Viele haben eine Mehrheit auch im Bundesratsplenum bekommen. Sie können das Protokoll der Sitzung lesen unter: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2015/Plenarprotokoll-933.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung schon angekündigt, die meisten der Beschlüsse nicht zu beachten. Im Bundestag ist für den 08.06.2015 eine öffentliche Anhörung im Umweltausschuss zu den Gesetzesvorschlägen angesetzt: http://bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a16/Oeffentliche_Anhoerungen/oeffentliche_anhoerungen/214700

Wir Abgeordnete der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen werden auch im Bundestag einen Änderungsantrag für ein Frackingverbot einbringen. Weitere Informationen finden sie unter:

http://www.gruene-bundestag.de/themen/umwelt/bundesregierung-legt-ermoeglichungsgesetz-vor_ID_4395325.html

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Andreae MdB