Frage an Kerstin Andreae von Stefan G.
Sehr geehrte Frau Andreae,
wann tritt eigentlich das neue Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft in Kraft? Gibt es schon einen ungefähren Zeitplan?
Vielen Dank für die Auskunft,
Stefan Günther
Sehr geehrter Herr Günther,
das Staatsangehörigkeitsrechtsänderungsgesetz ist noch nicht in Kraft getreten, wird aber in absehbarer Zeit vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden.
Inhaltlich verbessert es die Situation für die meisten Kinder ausländischer Eltern, die durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben (was voraussetzt, dass ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt mindestens acht Jahre lang in Deutschland gelebt hat). Allerdings wird der "Optionszwang" leider immer noch nicht generell abgeschafft. Das Ergebnis ist deshalb ein Bürokratiemonster, das verfassungs- und europarechtlich bedenklich ist. Ausführlicher finden Sie die Position der Grünen Bundestagsfraktion zum Thema unter http://www.gruene-bundestag.de/themen/integration-und-fluechtlingspolitik/mehrstaatigkeit-endlich-hinnehmen_ID_4391435.html
Mit besten Grüßen
Kerstin Andreae