Frage an Kerstin Andreae von Katja L. bezüglich Familie
Ihre Partei ist für die Abschaffung des Betreuungsgeldes.
Das einkommensabhängige Elterngeld soll - wenn ich es richtig verstanden habe - nicht angetastet werden.
Das Elterngeld wird maximal bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezahlt.
Wie sieht nun Ihre finanzielle Unterstütung für Familien aus, die sich dafür entscheiden ihr Kind erst mit 3 Jahren betreuen zu lassen?
Befürwortet Ihre Partei, dass Kinder ab dem 14. Lebensmonat grundsätzlich fremdbetreut werden? (Entwicklungspsychologisch sehr schwierig, da zwischen dem 8. und 20. Monat das Fremdeln am stärksten ausgeprägt ist). Soll die Betreuung innerhalb der Familie bis zum 3. Lebensjahr nach der Vorstellung Ihrer Partei in Zukunft eher die Ausnahme sein?
Was sollen Familien tun, die sich mehrere Kinder wünschen, und die sich bewusst dafür entscheiden, dass ein Elternteil für eine gewisse Zeit komplett aus dem Beruf aussteigt (z. B. bis das jüngste Kind mit 3 Jahren in den Kindergarten kommt?)Welcher Arbeitgeber (außer dem Staat) würde denn ernsthaft einen on/off Arbeitsplatz anbieten?
Wie möchte Ihre Partei die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren gestalten?
Sehr geehrte Frau Ludwig,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe selbst drei Kinder und weiß, wie schwierig es gerade in den ersten Lebensjahren ist, berufliche und familiäre Verpflichtungen miteinander zu vereinbaren. Trotzdem wollen viele junge Mütter und Väter genau dies, nämlich Familie und Beruf nebeneinander und zwar für beide Elternteile. Eine solche Arbeitsteilung funktioniert aber nur mit einer guten Kinderbetreuung, in der man sein Kind wirklich gut versorgt weiß. Meine Kinder z.B. wurden mit ca. einem Jahr in Kinderkrippen stundenweise betreut und ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Aber das ist eine private Entscheidung, die jede und jeder für sich selbst treffen muss.
Es gibt aber auch viele junge Eltern, die auf Kinderbetreuung angewiesen sind, wenn sie ihre Ausbildung fortsetzen oder ihrem Beruf nachgehen wollen, z.B. viele Alleinerziehende. Am 1. August 2013 ist der Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot für Ein- und Zweijährige in Kraft getreten. Seither soll es für 39 Prozent aller Kinder unter drei Jahren ein Angebot geben, das wären 780.000 Plätze. Aber es fehlen vielerorts Angebote, insbesondere in größeren Städten. Ich bin für echte Wahlfreiheit, deshalb hat der Ausbau guter Kinderbetreuung für mich Priorität.
Viele freundliche Grüße
Kerstin Andreae