Frage an Kerstin Andreae von Jens Z. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Andreae,
vielen Dank für Ihre Stellungname bezüglich des Beschneidungsgesetzes. Mir sind hierzu einige Fragen eingefallen und ich würde mich freuen, wenn Sie anhand dieser den Lesern Ihre Position etwas verdeutlichen könnten.
Wieso sind vermeintliche prophylaktische & hygienische Erwägungen ein Argument für Körperverletzung, welche die Beschneidung rechtlich gesehen ja ganz ohne Zweifel ist?
Woher wissen Sie, dass die Beschneidung keine gesundheitlichen Schädigungen zur Folge haben kann, wenn erwiesenermassen empfindsames Gewebe am Geschlechtsteil entfernt wird und die Prozedur an sich u.U. sogar lebensgefährlich sein kann?
Woher wissen Sie, dass jüdisches Leben ohne Babybeschneidung in Deutschland nicht mehr möglich ist, wenn doch erwiesenermassen zahlreiche unbeschnitte Juden aus Osteuropa vollwertige Mitglieder ihrer Gemeinde sind?
Wieso meinen Sie, dass eine Sanktionierung der Knabenbeschneidung diese in die Illegalität treibt, während Sie dies selbst bei den milden Formen der weiblichen Genitalbeschneidung anscheinend nicht befürchten?
Wieso meinen Sie, dass Sie sich durch die Befürwortung des Beschneidungsgesetzes zu einer demokratischen Gesellschaft zu bekennen, wo doch damit eindeutig die fundamentalen Grundrechte (körpl. Unversehrtheit) von männlichen Kindern eingeschränkt und weniger gewichtet werden als die von Mädchen?
Mir freundlichen Grüßen
David Zahn, Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Zahn,
wir drehen uns bei dieser Debatte im Kreis. Ich hatte bereits ausführlich meine Gründe zu meinem Abstimmungsverhalten dargestellt.
Es ist und bleibt letztendlich eine Abwägungsache.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Andreae MdB