Frage an Kerstin Andreae von Urich C. bezüglich Jugend
Hallo Kerstin, warum hast Du für das Beschneidungsgesetz gestimmt?
Gruß
U.Chilian, KV Nordwestmecklenburg/Wismar
Lieber Urich,
bei der Abstimmung ging es um die Abwägung zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit auf der einen und dem Recht auf freie religiöse Ausübung auf der anderen Seite. Zugegeben, keine einfache Entscheidung, ich habe es mir aber auch nicht einfach gemacht.
Zum Kindeswohl gehört einerseits die Gesundheit und der Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Kindes, andererseits aber auch das Recht des Kindes, als gleichberechtigtes und vollwertiges Mitglied einer Religionsgemeinschaft aufzuwachsen.
Bei der Abwägung habe ich auch die Bedeutung des Eingriffs bewertet. Er ist irreversibel, aber doch vergleichsweise gering – eine gesundheitliche Schädigung ist nicht die Folge – und er wird auch aus anderen Gründen, zum Beispiel aus prophylaktischen und hygienischen Erwägungen, bei Kindern und Erwachsenen vorgenommen.
Wenn wir zu dem Ergebnis kämen, dass die Beschneidung strafbar wäre, würde der Effekt ja nicht sein, dass es keine Beschneidung von jüdischen und muslimischen Kindern mehr gibt, sondern der Effekt würde sein, dass sie nicht mehr medizinisch fachgerecht ausgeführt wird. Ich will aber nicht, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland in der Illegalität stattfindet. Für mich gehören Judentum, Islam und Christentum gleichermaßen zu Deutschland. Und ich will auch nicht, dass ausgerechnet Deutschland das erste und einzige Land auf dieser Welt wird, wo die Beschneidung von Juden und Muslimen strafbar sein soll. Ich halte es deshalb für richtig, dass durch diese Gesetzesänderung ausdrücklich klargestellt wird, dass wir uns zu einer demokratischen und multikulturellen Gesellschaft bekennen, in der wir die neue Entstehung jüdischen Lebens in Deutschland unterstützen und Muslimas und Muslime willkommen heißen.
Gruß
Kerstin Andreae MdB