Frage an Kerstin Andreae von Erik B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Andreae,
ich würde gern nochmals die Frage von Herrn Sälzler bzgl. der von Fr. Schmidt & Co. per Gesetz verordneten Plicht-KV und den damit u.U verbundenen Zinsen von 60% p.a aufgreifen.
Mit Ihrer Ausführung haben sie "auf dem Papier" sicherlich recht ich möchte Sie dennoch - falls Sie gestatten - anhand des folgenden Beispiels fragen, ob so eine Regelung in Deutschland tatsächlich "nachvollziehbar" ist.
Die Regelung für gesetzliche KK gilt seit dem 1. April 2007. Angenommen eine Person ist nicht versichert und muss zum 1.5.2011 ALGII beantragen. Im Zuge dessen wird diese Person damit beauftragt sich bei einer GKV anzumelden.
Im aller günstigsten Fall (120€ / Monat) soll dieser ALGII Empfänger nun also Beiträge in Höhe von ca. 5800 Euro zu einem Zinsatz von 60% p.a(!!!) an die GKV zurückzahlen? In diesem Fall wären das ca. 290 Euro pro Monat, nur um die Schuld bei 5800 Euro zu halten und einen exorbitant wachsenden Schuldberg und steigende Zinsen zu verhindern. Eine Tilgung ist hier nichteinmal minimal erfolgt!
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, es geht nicht darum das irgendwas erlassen / vergessen werden soll, im Gegenteil ich sehe eine Nachforderung der Beiträge ebenfalls als richtig und wichtig an (Aber ganz sicher nicht so und das Ziel das jeder wieder versichert ist, wird so sicherlich schon gleich dreimal nicht erreicht). Dennoch Frage ich Sie noch einmal ob diese Regelung für Sie allen Ernstes "nachvollziehbar" ist?
Für mich dieses Gesetzt ehrlich gesagt eine Frage für das BSG u./o. BVerfG und am liebsten -auch wenn vermutlich nicht möglich - für einen Staatsanwalt (StGB §291, inkl. Abs. 2)
Vielen Dank,