Frage an Kerstin Andreae von Günter S. bezüglich Recht
sehr geehrte frau andreae,
könnten sie mir erklären, wieso die aok krankenkasse bei zahlunsverzug einen
wucher zins von 60%per anno gesetzlich verlangen darf.
mit diesem gesetz werden zig tausende in die insolvenz getrieben,wie bei einem bekannten von mir geschen.was ist der pol. wille hinter so einem gesetz
dänke im vorhinein
günter sälzler
Sehr geehrter Herr Sälzer,
diesen "Wucherzinssatz" hat der Gesetzgeber durch das GKV-WSG in § 23 Abs. 1a SGB IV für freiwillig Versicherte sowie für Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V als Druckmittel bzw. Kompensation dafür eingeführt, dass dieser Personenkreis im Gegensatz zu dem bis dahin geltenden Recht bei Beitragsrückständen nicht mehr von der Krankenversicherung ausgeschlossen werden kann. Die Erhebung eines erhöhten Säumniszuschlages ist notwendig, weil Einnahmeausfälle von der Versichertengemeinschaft auszugleichen sind und die Sanktion durch Säumniszuschläge in Höhe von bisher einem Prozent nicht ausreichte. Die Erhebung dieser Säumniszuschläge ist im Übrigen nicht im Ermessen der Krankenkassen gestellt, sondern vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgeschrieben.
Diese gesetzliche Regelung ist aus meiner Sicht nachvollziehbar, da sonst freiwillig Versicherte - deren Beiträge in der Regel nicht direkt vom Arbeitgeber einbezogen werden - darauf verfallen könnten ihre Beiträge nicht zu zahlen aber alle Leistungen in Anspruch zu nehmen, da die Kassen ihnen ja nicht mehr kündigen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Andreae MdB