Frage an Kerstin Andreae von Christian S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
bitte teilen Sie mir mit, welchen Sicherungsrang die von Deutschland im Rahmen der sogenannten Griechenland-Hilfe voraussichtlich verbürgten Kredite haben werden.
Werden die Darlehen durch die KfW mit junior-, pari passu oder senior-status herausgereicht?
Handelt es sich nach Ihrer Auffassung um einen reinen Kredit oder um einen haushaltsrechtlich relevanten Transfer?
Mit freundlicher Hochachtung
Ch. Strack
Sehr geehrter Herr Strack,
vielen Dank für Ihre Fragen zur Schuldenkrise in Griechenland und den geplanten Hilfen. Ich möchte voranschicken, dass ich die Hilfe für Griechenland grundsätzlich für notwendig halte und unterstütze. Allerdings ist das Hilfspaket der Bundesregierung bei weitem nicht ausreichend um solche Krisen in Zukunft zu vermeiden. Insbesondere fehlen wirksame Maßnahmen gegen die Spekulation, wie z.B. eine Finanztransaktionssteuer, eine tatsächliche Beteiligung der privaten Gläubiger und Reformschritte für bessere Kontroll- und Sanktionsmechanismen innerhalb der Euro-Gruppe sowie eine verbesserte wirtschaftspolitische Koordinierung der Länder. Ich werde diese zusätzlichen Maßnahmen bei der Beschlussfassung über die Griechenland-Hilfen am Freitag von der Regierung einfordern.
Beim Hilfspaket für Griechenland haben die Euro-Länder auf eine vorrangige Bedienung ihrer Forderungen verzichtet. Diese Entscheidung halte ich für falsch. Die europäischen Steuerzahler gehen mit den Finanzhilfen für Griechenland ins Risiko, um einen ungeordneten Staatsbankrott zu vermeiden. Das bewahrt die Gläubigerbanken vor einem drohenden Totalausfall ihrer Forderungen. Es ist nicht akzeptabel, dass wieder die Gemeinschaft die Verluste übernimmt und die Banken die Gewinne einstreichen. Die Banken haben trotz der absehbaren Risiken die griechischen Staatspapiere gekauft und damit hohe Renditen erzielt. Deswegen müssen die EU-Hilfen genauso wie die IWF-Kredite vorrangig vor den Forderungen der privaten Gläubiger bedient werden. Die Banken müssen darüber hinaus auch an den eventuell entstehen Kosten der Rettungsaktion in angemessener Weise beteiligt werden.
Die Garantie des Bundes für die Griechenlandhilfen in Höhe von 8,4 Mrd. € und in den kommenden Jahren von 22,4 Mrd. € ist haushaltsrechtlich relevant. Die Bundesregierung wäre eigentlich verpflichtet einen Nachtragshaushalt vorzulegen. Dies will die schwarz-gelbe Koalition vor der NRW-Wahl aber partout vermeiden, um nicht erneut Debatten um fehlende Finanzplanung, ausufernde Steuersenkungsphantasien und in Zukunft zu erwartende Einsparungen führen zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Andreae