Frage an Kerstin Andreae von Michael P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Liebe Frau Andreae,
die Kammerbefürworter, zu denen ich auch Sie zähle, begründen die Zwangsmitgliedschaft der Kammern immer sehr gerne, die "Pflichtmitgliedschaft" sei freiheitssichernd.
Definieren Sie doch bitte einmal, was an einer Zwansgsmitgliedschaft freiheitssichernd sein soll.
Werden mit Abschaffung des Kammerzwangs alle Gewerbetreibenden in Ketten gelegt, bekommen Fussfesseln oder kommen gar ins Zuchthaus?
Vielen Dank,
Michael Pramann
Tischlermeister
Sehr geehrter Herr Pramann,
Natürlich wird niemand in Ketten gelegt, wenn die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern aufgehoben würde. Die Begründung, eine Pflichtmitgliedschaft sei "freiheitssichernd", ist für mich nicht zentral. Im Mittelpunkt steht für mich, dass die Wirtschaft durch die Kammern in die Pflicht genommen wird, sich an wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben wie der Berufsbildung zu beteiligen. Die hoheitlichen Aufgaben, die heute von den Kammern ausgeführt werden, müsste der Staat übernehmen, wenn die Pflichtmitgliedschaft abgeschafft würde. Dann würde eine neue staatliche, aus Steuergeldern finanzierte Bürokratie aufgebaut, anstatt dass die Unternehmen über die Kammern in die Verantwortung genommen werden. Sicherlich gibt es viele Probleme bei den Kammern, das kann niemand ernsthaft bestreiten. Hier besteht großer Handlungsbedarf. Ich bezweifele allerdings, dass eine Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft die richtige Lösung wäre. In meiner Antwort an Herrn Hofmann auf dieser Seite können Sie eine ausführliche Begründung finden, warum ich mich für eine umfassende Prüfung und eine grundlegende Reform der Kammerstrukturen einsetze.
mit freundlichen Grüßen
Kerstin Andreae