Frage von Martina R. • 03.02.2015
Antwort von Kersten Artus DIE LINKE • 05.02.2015
(...) Nach wie vor gilt: Auch 2015 haben Versicherte ohne eGK uneingeschränkten Anspruch auf medizinische Behandlung. Die Krankenkassen haben eine schriftliche Versicherungsbestätigung auszustellen. (...)