Werden Sie sich als Mitglied der Bürgerschaft für ein Vergabeverfahren hinsichtlich der Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund einsetzen, das Werbemonitore im öffentlichen Raum ausschließt?
Sehr geehrter Herr Čolić,
Digitale Werbemonitore sind Energiefresser, Lenken im Verkehr ab, sind für einen Großteil der Lichtverschmutzung verantwortlich und dominieren immer mehr den Stadtraum.
Grundsätzlich sind Werbemonitore und Werbeanlagen mit Wechsellicht nach der derzeit gültigen Wechsellichtverordnung nur im Vergnügungsviertel Reeperbahn, am Steindamm und in der Spitalerstraße (Altstadt) vorgesehen. Unter dem amtierenden rot-grünen Senat wurden die Vorgaben der Wechsellichtverordnung nicht eingehalten und stadtweit Ausnahmegenehmigung für Werbemonitore im öffentlichen Raum erteilt. Die Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg enden zum 31. Dezember 2026. Der Senat plant bei der Neuvergabe der Werberechte erneut die flächendeckende Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Werbemonitore.

Sehr geehrter Herr B.,
sofern ich in die Hamburgische Bürgerschaft einziehe, werde ich mich intensiv mit der Vergabe von Werberechten auf öffentlichem Grund auseinandersetzen, bevor ich eine fundierte Position zu dieser Frage beziehe. Eine solche Entscheidung erfordert eine umfassende Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen und stadtplanerischen Auswirkungen. Daher kann ich derzeit keine pauschale Aussage darüber treffen, ob ich ein Verfahren unterstütze, das digitale Werbemonitore im öffentlichen Raum vollständig ausschließt.
Besonders mit Blick auf den Klimaschutz und eine nachhaltige Stadtentwicklung müssen die ökologischen und gesellschaftlichen Folgen digitaler Werbemonitore sorgfältig abgewogen werden. Gleichzeitig gilt es, auch mögliche Vorteile zu berücksichtigen: Digitale Werbeflächen können zur Beleuchtung öffentlicher Räume beitragen, das Sicherheitsgefühl an bestimmten Orten erhöhen und der Stadt zusätzliche Einnahmen verschaffen, die für soziale und öffentliche Projekte genutzt werden können. Zudem bieten sie eine Plattform zur Bewerbung kultureller und städtischer Angebote. Nicht zuletzt könnten sie im Bereich des Katastrophenschutzes eine sinnvolle Rolle spielen.
Grundsätzlich bin ich nicht gegen Werbung im öffentlichen Raum, halte es jedoch für problematisch, wenn für gesundheitsschädliche Produkte oder solche mit Suchtpotenzial geworben wird. Eine strengere Regulierung solcher Inhalte wäre aus meiner Sicht sinnvoll – insbesondere auf europäischer Ebene, die hier federführend tätig sein sollte.
Meine abschließende Position zu diesem Thema werde ich erst nach einer umfassenden Prüfung aller Vor- und Nachteile sowie im Austausch mit Fachleuten formulieren. Ich werde keine vorschnellen Versprechen machen, stehe aber jederzeit für Gespräche und weiteren Austausch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kemir Colic