Frage an Kay Gottschalk von Marco H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gottschalk,
mit Bedauern habe ich erfahren, dass das Finanzministerium im Zuge des "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" Informationsrechte der Bürger auf Auskunft einschränken wird.
Anbei der Link: https://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2517/251757.html
Durch die Hintertür (wie so oft) erschwert der Gesetzgeber dem Bürger das Recht auf Informationen und Auskünfte zu seiner Arbeit. Er entledigt sich mit dem o.g. Gesetz seiner Transparenzpflichten - hier wäre z.B. das Informationsfreiheitsgesetz zu nennen.
In dem o.g. Gesetz werden Gesetzesänderungen vorgenommen - u.a. der Absatz § 21a Finanzverwaltungsgesetz, in dem Sitzungen und Angelegenheiten zwischen Bundes- und Landesfinanzbehörden geregelt werden.
Das Finanzministerium hat darin zwei neue Sätze eingefügt: „Die Vertraulichkeit der Sitzungen ist zu wahren, wenn nicht im Einzelfall einstimmig etwas anderes beschlossen wurde. Für Beratungen im schriftlichen Verfahren gilt entsprechendes.“
Was unscheinbar daher kommt, hat konkrete Auswirkungen: Die neue Regelung führt dazu, dass das Finanzverwaltungsgesetz als Spezialgesetz zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt. Im Klartext: Es gibt künftig eine Bereichsausnahme für Beratungen von Finanzbehörden. Sie sind vom IFG ausgenommen, Dokumente aus den Sitzungen können nicht mehr angefragt werden.
Damit kann das Finanzministerium künftig etwa Besprechungen der Länderfinanzbehörden zu Milliarden-Skandalen wie Cum-Ex geheimhalten.
Aus meiner Sicht wird hier ein weiterer Vertrauensverlust in unsere Politik und Demokratie (bewusst) in Kauf genommen!
Sie sind auch Mitglied des Finanzausschusses, welcher in dieser Angelegenheit als federführend zu bezeichnen ist.
Wie stehen Sie und Ihre Partei zu diesem Gesetz? Tragen Sie die Entscheidung vollumfänglich mit? Haben Sie sich im Bundestag oder öffentlich bereits positioniert?
Für Ihre Rückmeldung bedanke ich mich.
Sehr geehrter Herr H.,
manchmal fällt eine Antwort kurz aus.
Ja, Sie haben recht.
Wir werden hier über ein Vorgehen nachdenken. Eine sofortige Antwort habe ich auf diese Frage aber nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Kay Gottschalk