Wann kommt das Verbot von Langstrecken-Tiertransporten? Anbindehaltung in Ställen? Privathaltung exotischer Wildtiere? Verkauf Welpen u.a. Tiere über Online-Plattformen? Qualzuchten von Heimtieren?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage rund um das Thema Tierschutz. Mir liegt das Tierwohl sehr am Herzen, weshalb ich Neuregelungen im Tierschutzgesetz sehr begrüße. Aktuell liegt ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vor, der viele wichtige Änderungen und Verbesserungen für den Tierschutz auf den Weg bringt und nun den parlamentarischen Prozess durchlaufen wird. In diesem Prozess wird es auch die Möglichkeit geben, Änderungen am Gesetz einzubringen. Ich bin mir sicher, dass unsere Fachpolitiker*innen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, gerade im Hinblick auf Qualzuchten und die Anbindehaltung.
Der Entwurf verschärft auch die Maßnahmen, um Qualzucht in Deutschland weiter einzudämmen. Die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen wird den Tierschutz weiter verbessern.
Durch die Aufnahme in Artikel 20a Grundgesetz wurde 2002 der Tierschutz als Staatsziel verankert. Für die SPD steht fest, dass Tiere noch konsequenter geschützt werden müssen. Das gilt auch für die von Ihnen angesprochene Privathaltung von exotischen Wildtieren. Der Handel und die Haltung von exotischen Wildtieren als Haustiere sollten streng reguliert werden. Darauf gehen wir auch im Positionspapier unserer Landtagsfraktion „Haus- und Nutztiere achten – den Tierschutz weiterentwickeln“ ein. Dieses können Sie unter https://www.spd-landtag-bw.de/haus-und-nutztiere-achten-den-tierschutz-weiterentwickeln/ abrufen. Auch zu Tiertransporten haben wir eine klare Meinung: Kontrollen von Nutztiertransporten sind häufiger und konsequenter durchzuführen und die tierschutzwidrigen Kälbertransporte durch Unterwegskontrollen zu unterbinden.
Doch gerade hier haben wir in Baden-Württemberg einen Landwirtschaftsminister, der Vorschläge und Beschlüsse in dieser Hinsicht nur zögerlich umsetzt. Beispielsweise werden die Kontrollen von Tiertransporten im Vorfeld angekündigt. Hier könnten passgenaue Kontrollen, wie sie von Sachverständigen und Tierschützern immer wieder vorgeschlagen werden, gefährliche Tiertransporte verhindern. Die Einsätze wären dann deutlich effektiver und nachhaltiger im Sinne des Tierwohls. Hier zeigt sich Landwirtschaftsminister Hauk sehr zaghaft, wie auch in anderen Bereichen des Tierwohls.
Ähnlich zögerlich agierte er bereits bei der Kastenstallhaltung und forderte eine 20-jährige Übergangsfrist, statt sich für eine tierwohlgerechte Haltung einzusetzen.
Minister Hauk unzufrieden mit neuen Regeln für Schweinehaltung | proplanta.de
Für uns gilt dennoch: Jeder vermeidbare Tiertransport muss verhindert werden. Auch andere rechtswidrige Tiertransporte, wie die von Zuchtrindern nach Afrika und Asien, müssen unterbunden werden. Europarechtswidrige Gesetzeslücken müssen geschlossen werden. Die SPD hat sich generell für eine strengere Regulierung von Tiertransporten ausgesprochen, insbesondere für solche in Länder außerhalb der EU, wo oft weniger strenge Tierschutzbestimmungen gelten.
Wichtig ist aus meiner Sicht, dass am Ende des Gesetzgebungsprozesses ein Tierschutzgesetz steht, das zu substanziellen Verbesserungen für unsere Nutztiere, Heimtiere und andere Tiere führt.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Steinhülb-Joos