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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Reinhard G. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Reinhard G.

Sehr geehrte FRau Göring-Eckardt,

Sie werden am 21. Juni und 7. Juli 2016 über die Novelle des EEG
abstimmen.

1) Werden Sie der am 8.6. von Bundeskabinett beschlossenen Gesetzvorlage zum EEG zustimmen oder welchen Änderungsantrag werden Sie eingbringen?

2) Wird durch die Novelle des EEG der Ausbau der Erneuerbaren Energie und damit die Energiewende gebremst? Wenn ja, wie werden trotzdem die Klimaschutzziele erreicht?

3) BürgerEnergiegenossenschaften beklagen, dass die Akteursvielfalt mit dem jetzt zur Beschlussfassung vorliegenden EEG 3.0 nicht mehr möglich sein wird und stattdessen große Akteure bevorzugt werden, die im Gesetzentwurf
vorgesehenenen Sonderregelungen für Bürgerenergieprojekte keinesfalls ausreichend sind um die Akteursvielfalt - insbesondere unter den Thüringer Bedingungen - zu ermöglichen. Wie sehen Sie die künftigen Chancen für bürgerschaftliches Engegement in der Energiewende?

4) Welche Bedeutung messen Sie dem Ausbau der Windenergie in Thüringen bei?

5) Thüringer Windenergieanlagen sind durch die Landespolitik der letzten Jahre zu etwa 80% nicht in den Händen von Thüringer Investoren,
so dass die Wertschöpfung bei der Windenergie aus Thüringen zum größten Teil abfließt. Wie soll das künftig geändert werden unter den Bedingungen (Ausschreibungspflicht), die der Gesetzesentwurf des EEG künftig vorsieht.
Wie werden künftig Thüringer Kommunen und Energiegenossenschaften (Mit-)Eigentümer der Windkraftanlagen?

6) Sind auch Sie der Meinung, dass der Vor-Ort-Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Quellen bzw. die verbrauchsnahe Erzeugung von Energie ("regionaler Grünstrom") gefördert werden sollte? Und wenn ja, wie?

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Reinhard Guthke
Vorsitzender des BürgerEnergie Thüringen e.V.
www.buergerenergie.thueringen.de

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Prof. Guthke,

vielen Dank für Ihre Fragen an Frau Göring-Eckardt, die wir gern in ihrem Namen beantworten wollen. Wir teilen Ihre vorgebrachte Kritik am von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zu Novelle des EEG ausdrücklich.

Wie genau die EEG-Novelle am Schluss ausgestaltet sein wird, ist derzeit noch unklar. Wir werden der Novelle im Bundestag Änderungsanträge entgegensetzen, die unsere Forderungen an eine echte Weiterentwicklung des EEG gerecht werden. Für uns ist es wichtig das EEG als Instrument für die Energiewende, hin zu 100 Prozent Energie aus Erneuerbaren, zu gestalten. Dafür braucht es:

- Keine Deckelung - weiterer Ausbau der kostengünstigen Windenergie an Land
Die Umstellung auf Ausschreibungen bei der Windenergie an Land halten wir für falsch. Wir wollen die Einspeisevergütung und das Referenzertragsmodell unter Anpassung der dynamischen Degression erhalten. Windenergie an Land ist heute schon die günstigste Form der Erneuerbaren Energien und günstiger als Strom aus neuen konventionellen Kraftwerken. Viele alte Windanlagen fallen ab 2020 aus der Förderung und sollten durch moderne/günstigere ersetzt werden ("RePowering"). Deshalb ist ein "netto" Ausbauziel wichtig.

- Akteursvielfalt und Bürgerenergie sichern für Ausbau und Akzeptanz der Energiewende
Die Umstellung auf Ausschreibungen wird das Aus für viele Bürgerenergieprojekte sein. Gerade für diese Investoren werden die Risiken der Ausschreibung zu hohe Hürden sein. Die EU erlaubt in den Beihilfeleitlinien Ausnahmen für kleine Projekte (bis 6x3 MW bei Wind und 1 MW bei PV). Diese müssen mindestens garantiert sein. Doch die Regierung will die Bürgerenergie nicht schützen, dies wird aus dem vorgelegten Gesetzesentwurf deutlich.

- Langfristige Sicherung des Photovoltaik-Ausbaus
Wind- und Sonnenenergie sind das Rückgrat der zukünftigen sauberen Energieversorgung. Daher muss das Ausbauziel bei PV auf 5.000 MW pro Jahr angehoben und der 52 GW-Deckel gestrichen werden. Die "Sonnensteuer" (EEG-Umlage auf eigenverbrauchten Strom) auf EE-Erzeugung muss weg. Eigenstrom aus schmutziger konventioneller Energieerzeugung dagegen muss mit der vollen EEG- Umlage belastet werden.

- Biomasseanlagen sinnvoll nutzen
Bioenergie ist flexibel einsetzbar. Ihr kommt im Energiemix der Zukunft aufgrund des von ihr leistbaren Beitrages zum Ausgleich der fluktuierenden Einspeisung von Sonnen- und Windenergie eine besondere Bedeutung zu, vorausgesetzt, dass die Anlagen mit nachhaltigen Einsatzstoffen betrieben werden und für den flexiblen Betrieb umgerüstet werden.
Das EEG 2016 muss Regelungen für bestehende Biomasseanlagen enthalten, welche eine Anschlussfinanzierung erhalten, sofern sie auf einen effizienten, flexiblen und nachhaltigen Betrieb umgerüstet werden und der Anbau von Energiepflanzen nachhaltig erfolgt. Die Regierung tut hier aber nichts.

- Regionale Vermarktung ermöglichen
Eine regionale Vermarktung von Grünstrom stärkt nicht nur die Akteursvielfalt, sondern erhöht auch die Akzeptanz vor Ort. Doch trotz einer Verordnungsermächtigung (2014) und dem Druck aus dem Bundesrat, ist die Bundesregierung auch hier untätig.

- Die Energiewende deutschlandweit voranbringen
Wenn die Energiewende in Deutschland ein Erfolg werden soll, dann müssen alle Regionen ihren Beitrag leisten, aber natürlich auch davon profitieren.

Wer die Begrenzung der Windenergie will, wie das die Bundesregierung vorschlägt, der sorgt dafür, dass die Klimaziele nicht erreicht werden können. Wie sich die Bundesregierung trotz der von ihr geplanten Deckelung der Erneuerbaren Energien auf 40 bis 45 Prozent des Stromverbrauch in Deutschland, ein Einhalten der Klimaziele und damit des gerade erst unterzeichneten Klimavertrags von Paris vorstellt, müssen Sie die Bundesregierung fragen.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist auch in Thüringen Teil der bundesweiten Transformation unserer Energieversorgung. Aktuell kann Thüringen bereits über die Hälfte seines Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energieträgern generieren. Thüringen bringt an verschiedenen Standorten im Freistaat die Bedingungen mit, um die Windenergie weiter auszubauen und damit weiter unabhängiger von fossilen Energieträgern zu werden. Hierfür hat sich die rot-rot-grüne Koalition auf eine Verdreifachung der Windenergienutzung verständigt. 1 Prozent der Landesfläche sollen in Zukunft hierfür genutzt werden.

Wie genau die Thüringer Landespolitik es erreichen will, dass zukünftig ein höherer Anteil der Wertschöpfung aus der Windkraft im Freistaat verbleibt, kann Ihnen die Thüringer Umweltministerin sicher viel besser beantworten. Aber auch hier wird das Ausschreibungsmodell dazu führen, dass Thüringer Kommunen und Energiegenossenschaften es nochmals sehr viel schwerer haben werden, selbst Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Inwieweit die Thüringer Landesregierung durch eigene Initiativen bestrebt ist dem entgegenzuwirken und die Wertschöpfung aus Erneuerbaren Energien vermehrt im Freistaat zu halten, auch dafür steht Ihnen die Umweltministerin sicher gern mit Antworten zur Verfügung. In jedem Fall hat die Landesregierung mit der Verabschiedung des Windenergieerlasses den erforderlichen verbindlichen Rahmen für die regional aktiven Akteure der Energiewende geschaffen und damit für Planungssicherheit in dieser Hi nsicht gesorgt.

Wie Sie sehen, stimmen wir in vielen der von Ihnen kritisierten Punkte im Zuge der EEG-Novelle zu. Mit unseren Vorschlägen, wie das EEG stattdessen weiterentwickelt werden kann zeigen wir wie es anders gehen kann. Nämlich eine Energiewende zu 100 Prozent, die gerade auch getragen wird von einem weiteren Ausbau der Windkraft, einer echten Akteursvielfalt, die nicht durch ein Ausschreibungsmodell faktisch verhindert wird und der regionalen Vermarktung.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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