Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Komplexität des Themas und der hier begrenzten Möglichkeiten nur eingeschränkt antworten können.
Wir teilen Ihre Kritik am Jugendmedienschutz und haben teils die gleichen Fragen wie Sie. Wir sehen, dass der Jugendmedienschutz insgesamt Aktualisierung bedarf, um Antworten auf der Höhe der Zeit zu geben.
Leider betrifft Ihre Frage eine Entscheidung des Bundesvorstands von Bündnis 90/Die Grünen.
Aber auch schon heute kann der Vater familiengerichtlich Anspruch auf Sorge geltend machen, sofern das dem Kindeswohl nicht schadet.
Wir wollen den Deutschlandtakt weiterentwickeln und realisieren, um den Menschen mit mehr, resilienteren und besser aufeinander abgestimmten Bahnangeboten in Stadt und Land attraktive und für alle bezahlbare Mobilitätsangebote zu machen.
Wir sprechen uns dafür aus, dass nach einer Trennung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen und sich entsprechend um ihr Kind kümmern.