Portrait von Katrin Göring-Eckardt
Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
98 %
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Frage von Silvia W. •

Warum umfasst das neue Tierschutz Gesetz die folgenden Punkte nicht :

Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU

Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen

Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln

Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“

Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch

Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!

Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich

Portrait von Katrin Göring-Eckardt
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. 

Erst 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen. Die Idee wurde von ostdeutschen Bürgerrechtler*innen bereits bei der Verfassungsdiskussion rund um die deutsche Wiedervereinigung 1989/90 intensiv diskutiert. Katrin Göring-Eckardt hat erst kürzlich festgehalten, dass sie die Grundgesetzerweiterung des Artikels 20a für eine der wesentlichen der deutschen Verfassungsgeschichte hält. Sie haben recht damit, wenn sie sagen, dass zwischen dem Auftrag des Grundgesetzes und der Wirklichkeit bislang eine erhebliche Lücke klafft. Das Leid der landwirtschaftlich genutzten Tiere ist nur eines von vielen eindrücklichen Beispielen dafür. Missstände zu beheben und Lücken in der Gesetzgebung zu schließen, ist der Anspruch der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

Am 24. Mai 2024 hat das Bundeskabinett daher den Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz verabschiedet - eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit über 20 Jahren. Wenn Sie mehr dazu erfahren wollen, schauen Sie gern hier https://www.gruene-bundestag.de/themen/tierschutz/die-novelle-des-tierschutzgesetzes-kommt und hier nach: https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html.

Darin soll das Geschäft mit Tieren mit Qualzuchtmerkmalen ebenso bekämpft werden wie der illegale Tierhandel, qualvolle Verstümmelungen wie das Schwänzekürzen bei Lämmern sollen gänzlich verboten werden, viele Wildtierarten sollen künftige nicht mehr in Zirkussen gehalten werden dürfen. Verstöße sollen durch höhere Straf- und Bußgeldrahmen und Videoüberwachung in Schlachthöfen besser erkannt und härter bestraft werden. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen arbeitet weiter daran, im anstehenden parlamentarischen Prozess Missstände zu beheben und gesetzliche Lücken zu schließen.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat Tiertransporte aus Deutschland in Länder außerhalb der EU bereits deutlich eingeschränkt, indem Veterinärbescheinigungen zurückgezogen wurden. In den parlamentarischen Beratungen über das Tierschutzgesetz wird geprüft werden, inwiefern Regelungen für ein umfassendes Verbot von Tiertransporten in Drittländer aufgenommen werden können. Damit nationale Beschränkungen nicht umgangen werden, brauchen wir aber auch dringend bessere gemeinsame Regeln in Europa. Den auf Drängen von Minister Özdemir Ende 2023 von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag für strengere Regelungen bei Tiertransporten prüft die Bundesregierung und setzt sich für ambitionierte Regelungen ein. Konkret geht es um eine deutliche Reduzierung von Lebendtiertransporten, eine Begrenzung der Langstreckentransporte auf maximal acht Stunden und ein Ende von Tiertransporten in Drittstaaten außerhalb des Schengen-Raums. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/148-tiertransporte.html

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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