Frage an Katrin Göring-Eckardt von Petra W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag Frau Göring-Eckardt,
vor einigen Tagen wurde die Erhöhung des Mindestlohnes um 34 Cent beschlossen. Wieviel bekommen die Arbeitnehmer mehr, die bis jetzt vom Mindestlohn ausgeschlossen wurden, wie z. Bsp. die Hartz IV Bezieher?
Petra Witt
Sehr geehrte Frau Witt,
vielen Dank für Ihre Frage.
Leider muss die Antwort auf Ihre Frage lauten: Langzeitarbeitslose sind nach wie vor von den Mindestlohnregelungen in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung nach Ende der Arbeitslosigkeit ausgeschlossen. Obwohl mittlerweile bekannt ist, dass diese Regelung kaum Anwendung findet, konnte sich die Große Koalition auf Druck der CSU nicht dazu einigen, die Ausnahmeregelungen aufzuheben.
Auch den anderen Arbeitnehmergruppen, wie Unter-18-Jährigen und Zeitungszustellern, bleibt weiterhin der Mindestlohn verwehrt. Dies hat zur Folge, dass nach wie vor nur Niedriglöhne knapp über der Sittenwidrigkeitsgrenze gezahlt werden. Deshalb fordern wir Grüne die Ausnahmen vom Mindestlohn zu streichen, um eine flächendeckende Wirksamkeit des Mindestlohns garantieren zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt