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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Kristen K. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Kristen K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geeherte Frau Göring-Eckardt,

im aktuellen Skandal um Herren Tebartz-van Elst kocht das Thema um die Finanzierung der Kirchen in Deutschland mal wieder hoch.
Das große Medienecho spricht dabei deutlich für das große Interesse der Bevölkerung an diesem Thema.

Der deutsche Staaat subventioniert die großen Kirchen auf Grundlage des Reichsdeputationshauptschlusses und den darauf folgenden Staatvertägen jährlich mit Millionenbeträgen. Hinzu kommen noch weitere Subventionen für angegliederte kirchliche Organisationen (Hilfswerke, Krankhäuser, Schulen, Kindergärten usw.)

Wie rechtfertigen Sie diese hohe Subventionierung? Wie rechtfertigen Sie das sich die Parteien nicht für die sofortige Ablösung der Entschädigungszahlungen, wie es auch im GG vorgesehen ist?

Insbesondere die Partei der Grünen setzt sich doch für eine multikulturelle Gesellschaft ein. In diesem Sinne müsste es doch auch ein Anliegen sein die verschiedenen Weltanschaungen auch finaziell gleichzustellen.

Wiso zahlt der Staat subventionen an einen Arbeitgeber, welcher sein Personal anhand der weltanschaulichen Einstellung auswählt und die angebotenen (subventionierten)Dienstleistungen nach ebensolchen Kriterien erbringt (Stichwort: Pille danach).

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Krohne,

vielen Dank für Ihre Mail. Die Staatsleistungen an die Kirchen haben ihren Grund in der Säkularisierung von Kirchengut vor gut 200 Jahren. Das ist lange her, aber eine auch heute gültige vertraglich verankerte Entschädigungsleistung. Bündnis90/Die Grünen sprechen sich dafür aus, mit den Kirchen zu verhandeln und einen Prozess zu initiieren, der zur Ablösung der Staatsleistungen führt.

Caritas und Diakonie als kirchliche Werke der Kirchen erbringen Leistungen, die aus der Sozialversicherung finanziert werden. Sie werden also nicht subventioniert der gar bevorteilt. Dieses Prinzip kommt für sämtliche Träger der Freien Wohlfahrtspflege wie er Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Roten Kreuz oder dem Paritätischen Wohlfahrtverband gleichermaßen zur Anwendung.

Mit vielen Grüßen,
Büro Katrin Göring-Eckardt

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