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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ottokar T. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Ottokar T. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Göring-Eckhardt,

die Grünen wollen - für den Fall, dass sie Regierungskraft werden - viele einschneidende Änderungen im Steuerrecht vornehmen (Erbschaftssteuer, Erhöhung der Einkommensteuer, Ehegattensplitting abschaffen etc.).

Sie haben das Vorhaben mehrfach öffentlich gerechtfertigt.

Die Medien sind sich nach meinen Recherchen darüber einig, dass Sie von der Berufsausbildung gesehen ein Theologie-Studium ohne Abschluß als höchsten "Abschluß" vorweisen können.

Man kann sicherlich behaupten, dass die geplanten steuerlichen Veränderungen auch erhebliche volkwirtschaftliche Effekte haben werden, die viele Millionen Menschen (er-)tragen müssen.

Meine Frage: Warum denken Sie, dass Sie mit Ihrem Ausbildungs- und beruflichen Hintergrund geeignet sind derart komplexe volkswirtschaftliche Fragestellungen erfolgreich bearbeiten zu können?

Mit freundlichen Grüßen,
Ottokar Talog

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Talog,

vielen Dank für Ihre Mail.

Angesichts der aktuellen Steuerrechtsdebatte und der sozialen Ungleichheit in Deutschland und einer sich immer weiter polarisierenden Einkommenssituation, sind die geplanten steuerlichen Veränderungen notwendig. Diese auch sachkompetent vertreten zu können, ist keine Frage von Abschlusszeugnissen bzw. dem beruflichen Hintergrund, sondern von durchdachten und durchgerechneten Konzepten, so wie sie Bündnis 90 / Die Grünen vorgelegt haben. Wie sie bereits erwähnten, fordern Bündnis90/Die Grünen, beispielsweise, die Abschmelzung des Ehegattensplittings und einen veränderten Einkommensteuersatz für hohe Einkommen. Die jetzige Form des Ehegattensplitting fördert einseitig das Familienmodell der Alleinverdienerehe vor allem mit hohen Einkommen und lässt dabei alle anderen Beziehungsmodelle außen vor. Desto weiter die beiden Einkommen auseinander liegen desto größer ist der Steuervorteil. Ehepaare, bei denen beide Partner ähnlich viel verdienen, etwa weil sie sich partnerschaftlich um ihre Kinder kümmern, genauso wie Alleinerziehende – all diese Personengruppen kommen nicht in den Genuss dieser Steuervorteile und werden gegenüber der AlleinverdienerInnen benachteiligt. Deshalb schmelzen wir das Ehegattensplitting verfassungskonform ab und ersetzen es durch eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Existenzminimum. Wir schaffen das Ehegattensplitting nicht sofort ab, sondern begrenzen in einem ersten Schritt den Steuervorteil eines Ehepaars auf maximal 1.500 Euro. Das betrifft nur Haushalte mit einem hohen Bruttoeinkommen und sehr ungleicher Verteilung zwischen den Partnern. Familien mit Kindern werden durch das Abschmelzen des Ehegattensplittings nicht schlechter, sondern überwiegend besser gestellt. Wir werden die Einsparungen beim Ehegattensplitting (4 Mrd.) Cent für Cent vollständig in eine bessere Förderung von Kindern investieren – in bessere Kitas und Schulen und eine bessere finanzielle Absicherung durch eine Kindergrundsicherung. Aktuell werden bei unseren Einkommenssteuersystem höhere Einkommen deutlich stärker entlastet als niedrige. Denn wer momentan € 1.200 im Monat verdient, hätte netto rund € 60 mehr im Jahr. Bei € 3.000 sind es schon fast € 180 und wer € 6.000 Monatslohn bezieht, wird um über € 360 pro Jahr entlastet. Daher setzt sich die grüne Bundestagsfraktion dafür ein, dass der Grundfreibetrag stärker angehoben wird. Wir fordern deshalb den Grundfreibetrag auf 8.712 Euro zu erhöhen, um diejenigen finanziell zu unterstützen, die es am Nötigsten brauchen. Gleichzeitig sollen die obersten Einkommensgruppen in unserem Land stärker an der Finanzierung der öffentlichen Hand beteiligt werden. Deshalb soll der Spitzensteuersatz auf 49 Prozent steigen und eine einmalige Vermögensabgabe eingeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt

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