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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Günther T. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Günther T. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

Ihr bei der Bundesdelegiertenkonferenz in Berlin beschlossenes Wahlprogramm wirft einige Fragen für mich auf, die ich gerne von Ihnen beantwortet hätte:

Im Kapitel „D) Besser Haushalten“ steht auf Seite 4:
„Eine höhere Erbschaftsteuer ist anreizneutral, weil erben nichts mit Leistung zu tun hat.“

Sicher stimmen Sie mir zu, das „vererben“ sehr wohl etwas mit Leistung zu tun hat. Wie sollte man sonst das Verhalten von Eltern bezeichnen, die sich „krumm gelegt“ haben, um Ihren Kindern etwas für einen Start zu hinterlassen? Und auch für die Erben kann das durchaus etwas mit Leistung zu tun haben; denn sie haben vielleicht bei der Vermögensbildung mitgeholfen oder mussten auf Annehmlichkeiten verzichten.
Jetzt argumentieren Sie bitte nicht mit den Freibeträgen. Denn die geben nur dann Sinn, wenn sie nach Region unterschiedlich festgesetzt werden.

Doch nun meine Fragen zum Thema Vermögensabgabe auf Seite 6:
„3. Schulden abbauen: die grüne Vermögensabgabe“

1. Was zählt zum Vermögen?
- Immobilien ( wie bewertet? Verkehrswert oder Einheitswert?)
- Kontoguthaben
- Depotguthaben (wie bewertet? Börsenwert zu einem Stichtag oder Niederstwertprinzip?)
- Kapitalversicherungen (Rückkaufswert?)
2. Was heißt „einmalig“? Nur 1 mal in 10 Jahren oder bezieht sich das einmalig auf die Einmaligkeit der zeitlich befristeten Vermögensabgabe bis zur Einführung einer Vermögenssteuer und wird jährlich erhoben?
3. Was heißt Nettovermögen? (Vermögen abzüglich der Verbindlichkeiten?)
4. Was bedeutet: „einem Nettovermögen von mehr als 1 Mio. Euro“?
- wird das Vermögen, das eine Million übersteigt, herangezogen, also bleibt die 1. Million unangetastet oder bleibt das Vermögen bis zu 999.999 Euro unbelastet und bei einem Euro mehr voll der Steuer unterworfen?

Nachdem diese Punkte mehrheitlich beschlossen wurden, können Sie sicher meine Fragen schnell beantworten.
Herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Thallmair

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Thallmair,

vielen Dank für ihre Nachricht.
Schwarz-Gelb hat in den letzten vier Jahren alleine im Bund 100 Mrd. € neue Schulden gemacht. Dem öffentlichen Schuldenberg stehen immer weiter wachsende Privatvermögen in den Händen einiger weniger entgegen. Wir wollen unseren Kindern keinen riesigen Schuldenberg hinterlassen. Deshalb wollen wir eine Vermögensabgabe einführen, deren Mittel zweckgebunden in den Schuldenabbau fließen.
Enorme öffentliche Schulden und riesige private Vermögen – das passt in einer gerechten Gesellschaft nicht zusammen. Wir wollen den Schuldenberg des Bundes substanziell verringern. Dabei greifen wir auf das Vermögen des reichsten Prozent der deutschen Bevölkerung zurück. Zum Vermögen zählen Geldvermögen, Immobilien und Betriebsvermögen. Dagegen werden Ansprüche an die Sozialversicherungen (Renten und Pensionsansprüche) nicht zum Vermögen gezählt, da diese Vermögensarten keiner freien Verfügungsgewalt unterliegen. Wir wollen eine einmalige, befristete Vermögensabgabe einführen, die ab einem Nettovermögen über einer Millionen Euro greift, d.h. sämtliches Vermögen abzüglich aller Schulden. Jährlich ist ein Abgabesatz von 1,5 Prozent über einen Zeitraum von 10 Jahren zu zahlen. Der Stichtag für die grüne Vermögensabgabe soll der 1.Januar 2012 sein. Darüber hinaus wird pro Kind ein Freibetrag von 250.000 Euro gewährt. Ansprüche auf Renten und ähnliche Versorgungsysteme sind von der Vermögensabgabe ausgenommen. Personen, die privat vorsorgen (v.a. Selbständige), gewähren wir einen zusätzlichen Altersvorsorgefreibetrag in Höhe von 380.000 Euro. Dieser Freibetrag orientiert sich an den durchschnittlichen Altersvorsorgeansprüchen von Arbeitnehmern. Für Betriebsvermögen bekommt jeder Abgabenpflichtige einen Freibetrag von fünf Millionen Euro. Das bewirkt, dass ca. 90 Prozent aller Unternehmenseigentümerauf keinen Fall betroffen sind. Mit einer zeitlich befristeten Vermögensabgabe wollen wir den krisenbedingten Anstieg der Staatsverschuldung aus Rettungspaketen, Schutzschirmen, Bürgschaften und Garantien zurückführen. Die Vermögensabgabe richtet sich an den wirtschaftlich leistungsfähigsten Teil der Gesellschaft. Über hohe individuelle Freibeträge sowie Freibeträge für Kinder wollen wir gewährleisten, dass die Vermögensabgabe sich auf den leistungsfähigsten Teil der Gesellschaft konzentriert. Es ist also nicht die breite Mittelschicht und EigentümerInnen mittelständischer Unternehmen betroffen, sondern Personen mit einem sehr hohen Vermögen, das möglicherweise auch aus Anteilen ertragsstarker Unternehmen besteht.

Anbei der Link zum Gesetzentwurf zur Erhebung der Vermögensabgabe.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/107/1710770.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt

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