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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Klaus G. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Klaus G. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

möchte Sie mal fragen wie eine fromme Frau zustimmen kann, das Jungen aus religiösen Gründen beschnitten werden dürfen. Es war bei Frauen falsch, das man sie genital verstümmelt aus religiösen Gründen und deshalb ist es bei Jungen genauso falsch. Ein Baby ist ein Mensch, und ein Junge ist ein Mensch, und für mich zählen Menschenrechte und keine religiösen Rechte die schon mehrere 10000 Jahre alt sind. Ich kann doch so einem kleinen Jungen nicht einfach Schmerzen zufügen, und das meisten noch ohne Betäubung. Jeder Mensch hat das Recht der Unversehrtheit, und wenn dieser Mensch noch nicht für sich entscheiden kann, weil er zu jung ist, dann darf man ihn nicht beschneiden. Wenn dieser Mensch alt genug ist und für sich entscheiden möchte, dass er beschnitten werden möchte, dann ist dagegen nichts zu sagen, aber ein Baby bzw. ein Junge darf nicht beschnitten werden. Ich kann nicht verstehen wie Sie da zustimmen konnten, da Sie ja für sich in Anspruch nehmen sehr kirchlich zu sein. Ich bin selber auch evangelisch und setze mich für arme ein, für Menschenrechte und natürlich für die Unversehrtheit des Menschen, und deshalb kann nie im Leben für eine Beschneidung von Jungen sein in einem Alter wo sie noch nicht für sich entscheiden können.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Großmann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Großmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Zu den Rechten eines jeden Menschen gehört auch, seine Religion frei ausüben zu können, zu den Rechten eines Kindes gehört es, als gleichberechtigtes Mitglied einer Religionsgemeinschaft aufwachsen zu können. Es war Aufgabe des Gesetzgebers zu prüfen, wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Kindeswohl, die Religionsfreiheit und das elterliche Sorgerecht in Einklang gebracht werden können. Die Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestags ist der Auffassung, dass die Einwilligung der Eltern in die Beschneidung ihres männliches Kindes zulässig ist, wenn sie nach den regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Das bedeutet auch, dass die Schmerzen so effektiv wie möglich gelindert werden müssen und Betäubung dann selbstverständlich zur Anwendung kommt, wenn das Alter des Kindes es zulässt. Natürlich nicht nur, aber gerade für gläubige Menschen ist die Religionsfreiheit ein hohes Gut, auch die der anderen, deren Überzeugungen vielleicht nicht unmittelbar nachvollziehbar aber dennoch zu achten sind.

Mit vielen Grüßen,
Büro Katrin Göring-Eckardt

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