Frage an Katrin Göring-Eckardt von Ewgeni D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
bei der gestrigen Günther Jauch Sendung (08.01.2012) haben Sie das hier gesagt: ´´Wir brauchen einen starken Bundespräsidenten´´
Wieso müssen Berufspolitiker immer ´´wir´´ sagen ?
Wer ist ´´wir´´ ? Meinen Sie mit ´´wir´´ die Berufspolitiker der Grünen, SPD, CDU/ CSU und FDP ?
Und falls sie mit ´´wir´´ die deutsche Bevölkerung meinen - wieso braucht das deutsche Volk überhaupt einen Bundespräsidenten ? Ist das nicht einfach eine Bevormundung ? Wäre es nicht besser, dass deutsche Volk zu fragen, ob sie dieses Amt und die ungeheuren Kosten überhaupt noch braucht ?
Zu den Kosten: 200 000 Euro Pension pro Jahr und das bis zum Ende. Schließlich noch ein Auto + Fahrer und ein Büro.
Ist es nicht so, dass man uns seit der Agenda2010 ständig sagt, dass wir sparen müssen ? Wieso spart man dann nicht erst bei Berufspolitikern und nicht bei der Sozial-, Gesundheits- und Bildungspolitik ? Zu dem Thema Sozialpolitik habe ich eine umfassende Liste gefunden: http://www.ak-sozialpolitik.de/doku/02_politik/chronik/chronik_gesamt.pdf
Wie man sieht gab es unter der Rot-Grünen Regierungen die meisten und die radikalsten Änderungen und Kürzungen im sozialen Bereichen.
Können Sie mir sagen wieso ich laut Ihrer Meinung einen Bundespräsidenten brauche ?
Mit freundlichen Grüßen
Ewgeni Dimke
Sehr geehrter Herr Dimke,
Das Amt des Bundespräsidenten ist aus meiner Sicht wichtig und bereichernd für unsere parlamentarische Demokratie. Zunächst ist der Bundespräsident das Staatsoberhaupt und vermindert so die Macht des Regierungschefs. Dies ist historisch begründet und in einer gefestigten parlamentarischen Demokratie nicht mehr zwingend notwendig, dient jedoch einer Aufgabenteilung zwischen Regierungschef und Staatsoberhaupt.
Die Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland haben allesamt und jeder auf seine ihm eigene Weise die Macht ihres Wortes in den Dienst des Landes und der Gesellschaft gestellt. Und eben darum geht es auch bei dem verwendeten „wir“.
Das Amt des Bundespräsidenten findet sich im Übrigen in unserem Grundgesetz. Nun kann man unterschiedlicher Auffassung über Wirkung, Möglichkeiten und Ausgestaltung sein, die verfassungsgemäße Antwort heißt jedoch:
(Art. 82, Abs. 1) „Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. […]“
(Art. 58) „Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die Gesandten.“
Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Göring-Eckardt