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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Helmut E. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Helmut E. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

in einer Morgenandacht im Deutschlandfunk haben Sie unter dem Titel "Zweites Herzensanliegen - Schöpfung" betont, daß es darauf ankommt, behutsam mit der Erde umzugehen: "Be-bauen, be-wahren und kultivieren sollen wir. Aber dieses in Besitz nehmen hat eine klare Richtung und Grenze. Es geht darum, nachhaltig und behutsam zu gestalten."

Mich interessiert, ob Sie die Küstenregion zwischen Emden und Niebüll kennen. Dort liegt ein Schwerpunkt der Ökostromindustrie in Deutschland. Es gibt keinen Ort, an dem der Horizont nicht durch Windkraftanlagen unterbrochen wäre. Der Ackerbau ist durch Maismonokulturen bestimmt. Große Flächen sind mit Solarzellen zugestellt.

Zum Nachteil der dort lebenden Menschen wurde der Charakter der Landschaft drastisch und auf Dauer verändert. Der Prozeß ist nicht zu Ende, sondern erhält durch die Beschlüsse von Bundesregierung und Landesregierungen gerade neuen Schwung.

Sind Sie der Auffassung, daß diese Entwicklung mit dem Bundesnaturschutzgesetz zu vereinbaren ist, das den dauerhaften Schutz von Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie Erholungswert der Landschaft vorgibt? Sind Sie der Meinung, daß diese Umwandlung der Landschaft Ihre Forderung nach Behutsamkeit berücksichtigt?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Erb,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen ein wichtiges Thema an. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der in diesem Zusammenhang notwendige Ausbau der Stromnetze soll nach Auffassung von Bündnis 90/Die Grünen im Einklang mit internationalem, europäischem und deutschem Naturschutzrecht umgesetzt werden. Gebiete, welche für den Natur- und Landschaftsschutz sowie für Freizeit- und Erholungszwecke von besonderer Bedeutung sind (z.B. Ramsar-Gebiete), bedürfen deshalb einer gesonderten Eignungsprüfung. Schutzzwecke und Lebensraumverbünde sollen beachtet und so der erwähnte Grundsatz der Behutsamkeit gewahrt werden.

Die Genehmigung für die Aufstellung von Windkraftanlagen unterliegt in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich starken, aber insgesamt strengen Regelungen den Naturschutz betreffend, so dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen von Mensch und Tier und die Bewahrung der Kulturlandschaft gewährleistet ist.

Die Nutzung von Ackerflächen für Solaranlagen ist die kostengünstigste Form der Solarstromerzeugung und damit sehr gut geeignet, gleichzeitig zum Klimaschutz beizutragen und den Stromkunden vor unnötigen Kosten zu bewahren. Dazu wird insgesamt nur eine sehr kleine Fläche benötigt. Unsere Fraktion betrachtet die Nutzung auf schlechten Ackerböden für sinnvoll, wenn maximal 2 % der gemeindlichen Ackerfläche genutzt wird. Hierdurch wird ein sinnvoller Ausgleich der Interessen des Klimaschutzes, des Naturschutzes und Schutzes des Landschaftsbildes sichergestellt. Trotz der unbestrittenen Eingriffe in die Landschaft im Rahmen des Ausbaues der Erneuerbaren Energien kommen wir in der Abwägung zum Ergebnis, dass die Schädigung von Mensch und Natur durch die Nutzung von Atomenergie oder Kohlekraft zur Energiegewinnung wir im Vergleich mit den Erneuerbaren Energien deutlich problematischer ist. Den Grundsatz eines behutsamen Umganges mit der Natur halten wir beim Ausbau der Erneuerbaren Energien nichtsdestotrotz für unumgänglich.

Mit freundlichen Grüßen
Team Katrin Göring-Eckardt

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